Motion Schuldenbremse für Dübendorf

Aktuell

Motion Schuldenbremse für Dübendorf

Während der letzten Jahre mussten regelmässig markante Aufwandsteigerungen verzeichnet werden, welche nur dank zusätzlicher Einnahmen aufgefangen werden konnten. Mit den anstehenden grossen Investitionen, welche die Stadt Dübendorf in den kommenden Jahren tätigen wird, entspannt sich diese Situation nicht und weitere Massnahmen für gesunde Finanzen müssen ergriffen werden.

Begehren
Die Gemeindeordnung der Stadt Dübendorf wird wie folgt ergänzt:

Art. 1d (neu) Schuldenbremse
1 Die Finanzen der Stadt Dübendorf sind nachhaltig zu bewirtschaften und der mittelfristige Ausgleich gemäss kantonalem Recht ist gewährt. Die folgenden drei Instrumente werden angewendet:

1. Der mittelfristige Ausgleich wird wie folgt definiert: drei vergangene Rechnungsjahre, aktuelles Rechnungsjahr, kommendes Budgetjahr sowie drei Planjahre.

2. Rechnungsüberschüsse und Rechnungsfehlbeträge aus dem Geldfluss (Cashflow) der Erfolgs- und lnvestitionsrechnung gemäss Definition im Finanzplan – ohne Berücksichti-
gung von Veränderungen im Finanzvermögen eines Jahres – werden der Ausgleichsreserve gutgeschrieben bzw. belastet. Diese darf nie weniger als 10% des einfachen Staats-
steuerertrages enthalten. Die Ausgleichsreserve beträgt maximal 100 % des einfachen Staatssteuerertrages.

3. Die relativierte verzinsliche Schuld des politischen Gutes (ohne Spezialfinanzierungsbereich, Darlehen und darlehensähnliche Werte gemäss Finanzplan sowie den Veränderun-
gen Anlagen Finanzvermögen) darf am Ende der Planperiode (Laufendes Budgetjahr plus 3 Jahre) maximal 80% des einfachen Staatssteuerertrages betragen und auch in einer
Langfristplanung (laufendes Budgetjahr plus 8 Jahre) 100% nicht überschreiten.

4. Der Stadtrat regelt die Details der Umsetzung der Schuldenbremse im Rahmen von Budget und Finanzplan.

2 Zeigt der Finanzplan eine Entwicklung an, welche diese Ziele verfehlt, unterbreitet der Stadtrat dem Parlament im darauffolgenden Jahr, zusammen mit dem neuen Finanzplan, ein Budget
mit Massnahmenplan für die Erfolgs- und Investitionsrechnung, welcher die Vorgaben einhält. Der Finanzplan hat beim Vorliegen eines Antrages auf Steuerfusserhöhung immer auch
Varianten mit Massnahmen zur dauerhaften Senkung der Ausgaben oder einer Priorisierung der lnvestitionen aufzuzeigen, welche die Einhaltung der obigen lnstrumente ohne Steuerfuss-
erhöhung möglich machen.

3 Die Ausgleichsreserve wird mit Inkrafttreten dieses Artikels mit 100% des einfachen Staatssteuerertrages des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres ausgestattet – abzüglich einer
allfälligen verzinslichen Schuld des politischen Gutes gemäss Absatz 1, Ziffer 3 (Instrument 3).


Begründung
Die Stadt Dübendorf weist aktuell einen gesunden Finanzhaushalt aus. Per Ende 31. Dezember 2018 verfügte die Stadt Dübendorf über ein Nettovermögen von 83 Mio. Franken. Die
heute gute finanzielle Lage unserer Stadt müssen wir nachhaltig sichern.
In den nächsten Jahren stehen in Dübendorf einerseits zahlreiche Investitionen an. Andererseits hat die Stadt markante Aufwandsteigerungen in der laufenden Rechnung zu verkraften.
Die Stadt Dübendorf wächst und hat in naher Zukunft diverse Erneuerungen bei den Investitionen sowie den Kernaufgaben einer Stadt zu meistern.


All diese Leistungen und Investitionen müssen über die nächsten Jahre auch nachhaltig, bei einem möglichst stabilen Steuerfuss, finanziert werden können. Damit solche Investitionen
möglich werden, möchten die Initianten mit der Einführung einer Schuldenbremse der Stadt Dübendorf die Möglichkeit geben, ihre Finanzen langfristig im Griff zu haben. Nur mit gesun-
den Finanzen kann die Stadt Dübendorf die Herausforderungen der Zukunft packen und sich sinnvolle und notwendige Ausgaben für die Lebensqualität in Dübendorf weiterhin leisten.
Denn nachhaltig bedeutet auch, dass wir den kommenden Generationen keine Schuldenberge hinterlassen, sondern die von uns gewollten Investitionen heute bezahlen.


Der mit dieser Initiative vorgeschlagene Weg zu nachhaltigen Finanzen entspricht einer austarierten, massvollen Lösung, wie sie der Stadtrat und die Geschätfts- und Rechnungsprü-
fungskommission (GRPK) des Gemeinderates bereits aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses ausgearbeitet haben. Die Basis dafür stammt von ausgewiesenen Fachexperten. Die
Initianten sind der Meinung, dass eine dermassen ausgestaltete Schuldenbremse die finanzielle Lage der Stadt Dübendorf nachhaltig positiv beeinflusst und deshalb die Stimmbürgerin-
nen und Stimmbürger Gelegenheit erhalten sollten, über die Einführung einer solchen Lösung abzustimmen.