In der Praxis würden Eheleute und Paare in eingetragener Partnerschaft jährlich zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen, wobei die Einkommen und die Vermögenswerte klar der jeweils berechtigten Person zugewiesen würden. Dies führt zwar zu einem administrativen Mehraufwand, dafür vereinfacht sich im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehegatten die oft aufreibende Auseinandersetzung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens. Die steuerliche Gleichstellung trägt den heutigen Lebensrealitäten Rechnung und fördert den Anreiz für ein Zweiteinkommen. Sie stärkt die finanzielle Unabhängigkeit beider Ehepartner und verbessert die Vorsorge bei Scheidung und im Alter. Die schon lange kritisierte Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen kann endlich beseitigt werden. Ich stimme ja zur Individualbesteuerung, denn ohne konkrete Schritte in Richtung Gleichstellung wird sich an den sozialen Ungleichheiten nichts ändern.
Helena Boss Brühwiler, Gemeinderätin glp/GEU