Grünliberale zur Gesamtrevision der Richt- und Nutzungsplanung

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Grünliberale zur Gesamtrevision der Richt- und Nutzungsplanung

Die GLP befürwortet eine bauliche Verdichtung. Dies hat jedoch mit Rücksicht auf das Ortsbild und die Siedlungsqualität zu geschehen. Für das eigentliche Zentrum von Dübendorf – den Raum zwischen Stadthaus und Bahnhof – fordert die GLP ein klares Konzept als Grundlage für die weitere Entwicklung, um städtebaulichem Wildwuchs vorzubeugen.

Die GLP befürwortet eine bauliche Verdichtung, die Rücksicht auf das Ortsbild und die Siedlungsqualität nimmt. Für das eigentliche Zentrum von Dübendorf – den Raum zwischen Stadthaus und Bahnhof – fordert die GLP ein städtebauliches Konzept als Grundlage für die Entwicklung. Grund dafür ist die für den Bereich nördlich der Glatt neu vorgesehene Aufzonung, verbunden mit der Möglichkeit von Arealüberbauungen und Hochhäusern bis 40m. Gegenüber der südlich der Glatt angrenzenden Kernzone entstünde so ein aprupter Wechsel der Gebäudehöhen und des örtlichen Erscheinungsbildes. Die GLP will einem solchen städtebaulichen Wildwuchs vorbeugen und lehnt deshalb Arealüberbauungen und Hochhäuser in diesem Zentrumsbereich zwischen Stadthaus und Bahnhof ab.

 

Wir unterstützen, dass wichtige Freihalte- und Erholungsgebiete festgelegt werden, wie namentlich auch das Zelgli-Areal als Stadtpark und Naherholungsraum für die breite Bevölkerung. Nebst Kaltluftschneisen ins Siedlungsgebiet kann mit der Festlegung von zonenspezifischen Grünflächenziffern der zunehmenden Versiegelung entgegengewirkt werden, was das Stadtklima, die Biodiversität und die Vernetzung der Grünräume verbessert. Darüber hinaus begrüsst die GLP weitere Massnahmen zur Durchgrünung und Hitzeminderung im Siedlungsgebiet, wie ökologische Ausgleichsflächen, Baumerhaltungspflicht und Grenzabstände für unterirdische Bauten, damit der nötige Wurzelraum für Bäume vorhanden ist.

 

Mit einem neuen Artikel in der Bauordnung sollen Bauherrschaften, welche von erhöhten Ausnutzungsziffern in stark verdichteten Gebieten profitieren, zur Realisierung eines Mindestanteils an preisgünstigem Wohnraum verpflichtet werden. Wir erachten diese Massnahme als nötig und geeignet, um einem starken Anstieg der Mietpreise und einer Verdrängung der Bewohnenden aus diesen Gebieten entgegen zu wirken. Der zugehörige Ergänzungsplan mit Perimeter schafft Klarheit darüber, welche Grundstücke von der Pflicht zu preisgünstigem Wohnraum betroffen sind. Eine Ausdehnung des Perimeters auf weitere Gebiete oder auf das gesamte Stadtgebiet lehnen wir ab; stattdessen unterstützen wir den Antrag des Stadtrates, welcher sich auf bestimmte Gebiete beschränkt und damit sinnvolle, praktikable Schwerpunkte setzt.

 

Schliesslich wird die GLP grundsätzlich die Minderheitsanträge aus der Kommission abweisen, welche eine weitere Aufweichung der Grundmasse für Gebäude in den verschiedenen Bauzonen bezwecken. Diese Grundmasse sind gemäss Antrag des Stadtrates im Rahmen der vorliegenden Gesamtrevision gegenüber der heutigen Regelung bereits angemessen gelockert worden. Die Möglichkeit eines weiteren Zubetonierens des Lebensraums würde wichtigen öffentlichen Interessen wie Siedlungsqualität, Hitze- und Hochwasserschutz entgegen stehen und nicht zuletzt auch die Genehmigung dieser Vorlage durch den Kanton gefährden.

 

Votum GLP zu Antrag 65 (Massvorschriften EMPA/eawag-Areal)

 

In der GLP sind sowohl Stimmen für, als auch solche gegen den Minderheitsantrag vertreten. Die Befürwortenden sehen in der maximalen Baumassenziffer auf dem EMPA/eawag- Areal, einer Zone für öffentliche Bauten, eine unnötige Einschränkung für die Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität des Forschungsplatzes. Ausserdem sei das Areal durch Bach und Hauptstrasse so abgegrenzt, dass keine städtebaulich schwierigen Situationen entstehen können. Die Gegner des Minderheitsantrages lehnen eine Sonderbehandlung des Bundes bezüglich maximal zulässigem Gebäudevolumen ab; sie argumentieren, dass auch private Bauherrschaften sich in den vergleichbaren Industrie- und Gewerbezonen an eine maximale Baumassenziffer halten müssen.