Montag, 1. Juli 2019

Thomas Wirth berichtet aus dem Kantonsrat

Mehrwertausgleichgesetz (MAG) unter Dach und Fach

Am Anfang stand Thomas Wirth allein – am Schluss der Sitzung wurde seinem Antrag, dass die Verordnung zum Mehrwertsausgleichsgesetz (MAG) Sache der Regierung bleibt und nicht dem Kantonsrat vorgelegt werden muss, einstimmig überwiesen. Es kann sich also lohnen, hartnäckig zu bleiben…

Der Kantonsrat beschloss nach zweistündiger Debatte einstimmig das Mehrwertausgleichgesetz. Zukünftig müssen Grundeigentümer bei Neueinzonungen 20% des entstandenen Mehrwerts an den kantonalen Ausgleichfonds abgeben. Damit können Auszonungen in anderen Gemeinden finanziert werden und mit den übrigen Beträgen können auch raumplanerische Projekte, z.B. zur Aufwertung von Natur- und Erholungsräumen realisiert werden. Bei Auf- und Umzonungen können Gemeinden eigenständig entscheiden, ob sie eine Abgabe erheben wollen. Falls ja, dürfen sie bis zu 40% der Mehrwerte abschöpfen. Für die Bemessung der Standardfälle soll ein hedonisches Modell verwendet werden, welches es erlaubt, den planerischen Mehrwert automatisch zu schätzen. Die glp hofft, dass dieses Tool für die Gemeinden in den GIS-Browser integriert wird und so den Aufwand für die Gemeinden gering gehalten werden kann. Damit verblieben nur die anspruchsvollen Fälle mit erhöhter Komplexität und allfällige Rechtsfälle mit grösserem Aufwand.

Gescheitert ist die glp mit zwei Minderheitsanträgen. Siedlungsentwicklung und Zersiedelung findet auch ausserhalb der Bauzone statt. Mit Umnutzungen und Ausbauten mit Ausnahmebewilligungen, mit der Entlassung aus dem bäuerlichen Bodenrecht werden auch dort grosse Mehrwerte geschaffen und die glp wollte sicherstellen, dass diese Wertsteigerungen auch vom MAG erfasst werden. Leider unterstützte nur die EVP dieses Anliegen. Andere signalisierten immerhin, dass diese Frage im Zusammenhang mit einer anderen Gesetzesrevision angegangen werden sollte, weil das Problem erkannt ist.

Mit dem zweiten Minderheitsantrag wollten wir eine Ungerechtigkeit aus dem Mehrheitsantrag eliminieren. Mit der Einführung eines Schwellenwertes kann der Fall auftreten, dass ein Grundeigentümer knapp über der Schwelle eine Abgabe von 60'000 Franken entrichten muss, während sein Nachbar knapp unter der Schwelle gänzlich befreit ist. Die glp ist überzeugt, dass die Streichung der Schwelle die Rechtssicherheit erhöht hätte und dank der Automatisierung auch kein unnötiger Aufwand geschaffen worden wäre.

Zuletzt folgte der gesamte Rat dem Antrag von Thomas Wirth, auf die unnötige Genehmigung der Verordnung durch den Kantonsrat zu verzichten.

 

Studentisches Wohnen auf dem Campus Irchel

Inhaltlich sind wir mit dem Anliegen einverstanden – der Vorstoss war aber schlicht unnötig, und fast schon erfüllt. Aufgrund von Diskussionen in der KBIK haben FDP und SP ein Postulat eingereicht, welches studentisches Wohnen auf dem Campus Irchel zulassen wollte. Die KPB war schnell und hat das Anliegen gleich in die Richtplanrevision aufgenommen. Mittlerweile hat der Regierungsrat auch bereits reagiert und das Richtplananliegen im Gestaltungsplan integriert. Das Anliegen ist damit erfüllt, die Wohnungen können bald realisiert werden und die Erstellung eines zusätzlichen Berichts ist nicht nötig. Die Mehrheit im Kantonsrat sah es anders und zwingt die Verwaltung dazu.

 

Blockchain für Stromnetzwerke ermöglicht

Mit diesem Postulat fordern wir von der glp einen klar umrissenen Versuch mit Blockchain zum Stromhandel. Die Blockchain-Technologie ermöglicht es kleineren Strom-Nachfragern und Strom-Produzenten den Strom einfach zu handeln. Damit werden ein lokaler Handel und einfache Preisbildung beim Strom möglich. Im besten Fall reduzieren sich damit teure Investitionen in grossräumige Übertragungsleitungen. Mit Ausnahme der SVP stimmen alle Parteien diesem Versuch zu.

Und zuletzt: Hans-Heinrich Knüsli wurde als Richter ans Steuerrekursgericht gewählt. Herzliche Gratulation!