Montag, 20. März 2017

Daniel Hodel aus dem Kantonsrat

Themen im Rat: Tätigkeitsbericht der Geschäftsprüfungskommission, Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs

Tätigkeitsbericht der Geschäftsprüfungskommission

Die Regierung wird aufgefordert, Führung zu übernehmen (Daniel Hodel)


Jedes Jahr gegen Ende März wird der Tätigkeitsbericht der Geschäftsprüfungskommission besprochen. Die Geschäftsprüfungskommission hat der Regierung für die vergangenen zwölf Monate grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausgesprochen. Jedoch nach wie vor grosses Verbesserungspotenzial sieht die GPK in der direktionsübergreifenden Zusammenarbeit in den Querschnittsthemen Informatik und Personal, sowie im Immobilienmanagement. Die Regierung ist aufgefordert Führung zu übernehmen und auch heikle Themen konsequent zu bearbeiten und einer besseren Lösung zu überführen.
Der Tätigkeitsbericht ist unter folgender URL zu finden: Tätigkeitsbericht

 

Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs

Keine staatliche Subventionierung des Arbeitsweges (Judith Bellaiche) Pendeln ist Privatsache (Hans Wiesner)

Im Rahmen der FABI-Vorlage (Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur), welche das Schweizer Volk am 9. Februar 2014 angenommen hat, wurde der Arbeitswegkostenabzug bei der Bundessteuer auf 3‘000.- Franken begrenzt. Auch die Zürcherinnen und Zürcher haben dieser Vorlage mit 63.1 Prozent der Stimmenden zugestimmt. Den Kantonen steht es nun frei, diesen ebenfalls in angemessener Form anzupassen.

Der im Kanton Zürich aktuelle, unbeschränkt hohe Pendlerabzug ist aus Sicht der Grünliberalen ein falscher Anreiz. Die Grünliberalen sind nicht primär gegen Mobilität. Jedoch macht es sowohl aus Gründen des Umweltschutzes, wie auch aus volkswirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, wenn Wohn- und Arbeitsort geografisch weit voneinander entfernt sind. Viel eher sind politische und raumplanerische Anstrengungen anzustreben, welche Anreize dazu bieten, dass Arbeits- und Wohnräume zusammengeführt werden.

Mit der Leistungsüberprüfung 2016 schlägt nun der bürgerlich dominierte Regierungsrat einen Pendlerabzug von 3‘000.- Franken vor. Somit könnten Kanton und Gemeinden jährlich rund 120 Mio. Franken Mehreinahmen erzielen. Obwohl diese Mehreinnahmen mit einer Leistungsüberprüfung wenig bis gar nichts zu tun haben, unterstützen wir aus oben genannten Gründen das Anliegen, den Abzug zu begrenzen. Die nun von den bürgerlichen Parteien vorgeschlagenen 5‘000.- Franken sind für uns Grünliberale aber zu hoch. Wir for- dern eine Begrenzung des Abzuges auf maximal 700.- Franken, das entspricht einem Abzug für‘s Velo. Wir fördern somit also kurze Arbeitswege mit emissionsfreien Verkehrsträgern.

Leider ist unser Vorschlag im bürgerlich-konservativ dominierten Parlament nicht mehrheitsfähig. Dem An- trag der Regierung wird ebenfalls kein Gehör geschenkt. Der Pendlerabzug wird neu auf 5‘000.- Franken festgelegt.
Die Parteien SVP (die immer mit dem Volkswillen argumentiert), FDP, CVP, EVP, EDU und BDP waren auch nicht bereit, dem Volk eine Variantenabstimmung zu ermöglichen. Wir Grünliberale setzten uns erfolglos dafür ein, dass wenigstens über den Antrag von CHF 3‘000 der Regierung und den Antrag von CHF 5‘000 abgestimmt werden kann und eine Mehrheit der Stimmenden die Höhe des Abzugs festlegen würde.

Das letzte Wort hat nun das Volk, denn Steueränderungen unterstehen dem obligatorischen Referendum.