Freitag, 10. Juli 2020

SPFG Sinnvolle Anpassungen und einige verpasste Chancen

Der Zürcher Regierungsrat hat in seinem Entwurf für das Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes zahlreiche Kritikpunkte der Grünliberalen Fraktion aufgenommen. So wurde die Überregulierung der Spitäler und die Pflicht, eine Notaufnahme zu betreiben, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Zusätzlich darf das Vergütungssystem der angestellten Ärzte nicht an die Menge der Behandlungen geknüpft sein.

Der Entwurf des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes bringt die ersten Möglichkeiten, dass Leistungsaufträge flexibler erteilt werden können. Diese sind jedoch noch zu zaghaft. Bei den Kooperationsmöglichkeiten muss noch mehr Flexibilität gewährt werden. Damit werden neue Geschäftsmodelle möglich, die mehr Kosteneffizienz bei hoher Qualität bringen. In Netzwerken fokussieren sich die Zentrumsspitäler auf die Leistungen für die “Medizin des Selten” und für die spezialisierte Medizin, während Regionalspitäler kostengünstiger sich der “Medizin des Häufigen” widmen.

Da Spitäler künftig keine Notaufnahme mehr betreiben müssen, können Standorte für Rettungswagen und Notaufnahmen entkoppelt werden und die Notaufnahmen als Kostentreiber können zentralisiert und damit effizienter gestaltet werden. Im Entwurf werden Kostensteuerung und Effizienz stark gewichtet, beispielsweise durch die Befristung der Leistungsaufträge.

Fehlanreize im Vergütungssystem, die zu mehr Behandlungen führen, müssen möglichst beseitigt werden. Der Entwurf nimmt mit der Senkung des variablen Vergütungsbestandteils ein Anliegen der Grünliberalen auf und hilft damit, die Kosten im Gesundheitswesen wieder zu senken.