Montag, 5. November 2018

Michael Zeugin berichtet aus dem Kantonsrat

Nein zur Volksinitiative: «Für die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen (Entlastungsinitiative)» und (keine) Änderungen im Steuergesetz

Nein zur Volksinitiative: «Für die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen (Entlastungsinitiative)»

Mit Entlastung hat die Initiative nicht viel zu tun. In Wirklichkeit werden die untersten Einkommen nur wenig und die mittleren Einkommen unbedeutend entlastet. Die erklärte Absicht, Menschen unterhalb des Existenzminimums zu entlasten, wird nicht erreicht. Diese Menschen werden gar nicht vom Steuersystem erfasst. Ihre Not ist nicht die Steuerrechnung, sondern alle anderen Rechnungen. Hingegen will die Initiative die hohen Einkommen bluten lassen. Ab CHF 250k würde es richtig teuer. Die Entlastungsinitiative ist daher einzig eine Umverteilungsinitiative – ja ein Etikettenschwindel. Nun gut, dass die Juso für Umverteilung ist, ist kein Geheimnis und steht ihnen zu. Hier handelt es sich aber um eine massive Bestrafung Gutverdienender, derweil die Armen gar nicht wirklich profitieren.

 

Die Initiative ist nicht nur zu radikal, sondern unausgegoren und bringt keine echte Entlastung. Die Ausführungen der Initiantin zeigten auch deutlich, dass die Initiative aus persönlicher Betroffenheit entstanden ist und nicht die Gesamtinteressen des Kantons berücksichtigt. Sie hilft denen nicht, die es nötig haben, und straft unsere besten Steuerzahler ab, die wir nötig haben. Steuergerechtigkeit ist ein fragiles Gleichgewicht und radikale Eingriffe verursachen einen riesigen Schaden. Wir lehnen die Initiative entschieden ab.

 

(Keine) Änderungen im Steuergesetz

Wir anerkennen manche Verdienste der FIFA, und wir sehen die gesellschaftlichen Vorteile des Breitensports. Und auch unter uns gibt es Fussballfans. Und auch die wirtschaftliche Bedeutung der FIFA ist uns ja nicht entgangen. Natürlich bezieht sie hier Güter und zahlt Löhne, die wiederum besteuert werden. Aber jedes Unternehmen tut das! Darum geht es doch gar nicht. Hier geht ganz einfach um Steuergerechtigkeit.

 

Und Tatsache ist, dass die FIFA trotz ihrer Finanzkraft und trotz ihrer Fähigkeit, ihren Beamten eindrückliche Lohnsummen zu zahlen, aufgrund ihrer Rechtsform steuerlich wesentlich besser fährt als Kapitalgesellschaften. Das ist stossend. Daran ändert auch nichts, dass die FIFA beim Bund noch keine Steuerbefreiung beantragt hat. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sie dies tun würde, denn damit verlöre sie das Privileg des Doppelbesteuerungsabkommen. Deshalb hatten wir die PI vorläufig überwiesen.

 

Wir hatten aber schon bei der Überweisung klar gemacht, dass wir die Bilanzsumme als Steuer-tatbestand für systemfremd betrachten und die Besteuerung von Vereinen nicht daran knüpfen wollen – erst recht nicht, wenn die Steuerschwelle willkürlich angesetzt wird. Die glp hat sich denn auch aktiv eingebracht bei der Suche nach systemgerechten Alternativen. Wir sind insbesondere der Idee nachgegangen, die Besteuerung nicht an die Rechtsform, sondern an den Vereinszweck zu knüpfen. Nur wenn ein Verein ausschliesslich ideell tätig ist, sollte er steuerlich besser fahren. Das hätte der Finanzdirektion wenigstens mit dem Ermessen ausgestattet, das sie für eine Besteuerung oder Steuerentlastung eines Vereins benötigen würde. Doch leider war auch dieses Prinzip kaum durchsetzbar, hätte es praktisch jeden Verein als voll steuerpflichtig erfasst.

Wir stolpern hier über unsere eigene Steuersystematik, und es bleibt uns nichts anderes übrig, als die PI zähneknirschend abzulehnen. Wir bedauern, dass wir als legislative Behörde nicht über die Instrumente verfügen, einen faktisch gewinnorientierten Verein ordentlich zu besteuern. Vor allem im Lichte der Beratungen zur Steuervorlage 17, bei denen wir um gezielte Massnahmen für unsere Unternehmen ringen, derweil die FIFA rechts vorbeispaziert und sich den Zwängen anderer Unternehmen einfach entzieht.