Vor Kurzem kam es an der Mündung Neuhofstrasse/Bahnhofstrasse zu einer Kollision eines Autos mit einer Fussgängerin mit Rollator. Die Fussgängerin wurde schwer verletzt. Wir Grünliberalen sind betroffen, aber nicht erstaunt, dass es an der besagten Stelle zum Unfall kam, denn diese ist tatsächlich für alle Verkehrsteilnehmenden eine Herausforderung, oder besser gesagt: eine Zumutung. Wegen des Rechtsvortritts, der fehlenden Mittelinsel und dem fehlenden Fussgängerstreifen ist bei oftmals hohem Verkehrsaufkommen eine Querung als Fussgänger sehr schwierig. Verkehrsschwächere Verkehrsteilnehmer, wie ältere Personen oder Kinder, können die Strasse an dieser Stelle nicht sicher queren. Aber auch für diejenigen, die mit dem Auto unterwegs sind, ist die Situation mit dem Rechtsvortritt und den oft auftretenden Pattsituationen, in denen keines der drei ankommenden Fahrzeuge fahren kann und die Fahrzeuglenker sich verständigen müssen, während ebenfalls Fussgänger und Velofahrer queren wollen, ein Spiessrutenlauf.
Es wäre aber falsch, nun den Schluss zu ziehen, die Tempo 30 Zone im Stadtzentrum habe sich nicht bewährt und müsse wieder in eine Tempo 50 Zone umgewandelt werden. Was die Kreuzung unsicher macht, ist nicht die Tempobeschränkung – im Gegenteil, mit Tempo 50 wäre die Situation noch viel gefährlicher und allfällige Unfälle hätten deutlich schwerer Folgen. Die beschriebenen Probleme entstanden, weil der Fussgängerstreifen aufgehoben wurde und ein Rechtsvortrittregime eingeführt wurde und die vielbefahrene Kreuzung damit unübersichtlich und gefährlich wurde. Nicht die Tempo 30 Zone muss also weg, sondern der Rechtsvortritt – und der Fussgängerstreifen wieder hin.
Auch wenn die rechtliche Situation für Tempo 30 Zonen zugegebenermassen etwas kompliziert ist, so ist es rechtlich durchaus möglich, auch in Tempo 30 Zonen Fussgängerstreifen anzubringen. Und auch der Rechtsvortritt ist bei Tempo 30 Zonen nicht zwingend. Ausnahmen sind möglich, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, was in unserem Zentrum zweifellos der Fall ist. Entsprechend hat der Stadtrat ja auch die Fussgängerstreifen weiter vorne bei der Glattbrücke und der Wallisellenstrasse wieder angebracht. Und auch die Wallisellenstrasse hat trotz Tempo 30 keinen Rechtsvortritt in die Bahnhofstrasse.
Auf jeden Fall aber gelten die Tempo 30 Regeln – also Rechtsvortritt und Fussgängerüberquerung ohne Fussgängerstreifen – sowieso nur für untergeordnete, nicht verkehrsorientierte Strassen, also in den Quartieren. Auf Hauptstrassen und verkehrsorientierten Nebenstrasse, also dort, wo der Durchgangsverkehr durchgeführt wird, gibt es keinen Rechtsvortritt, und für Fussgängerinnen und Fussgänger gibt es Fussgängerstreifen. Wir hätten uns von Anfang an eine solche Umsetzung ohne Rechtsvortritt und mit Fussgängerstreifen gewünscht, denn das Verkehrsaufkommen auf der Neuhofstrasse und der Bahnhofstrasse ist offensichtlich deutlich zu hoch, um hier das auf Quartiere ausgelegte Tempo 30 Regime anzuwenden. Dies gilt übrigens nicht nur für die Einmündung Neuhofstrasse / Bahnhofstrasse, die praktisch identische Situation haben wir auch an den Einmündungen Grundstrasse / Bahnhofstrasse und Strehlgasse/Bahnhofstrasse.
Wir gehen davon aus, dass der Stadtrat den Handlungsbedarf ebenfalls erkannt hat und handelt, also den Rechtsvortritt aufhebt und den Fussgängerstreifen wieder anbringt. Damit hätten wir dann tatsächlich endlich eine verkehrsberuhigte und auch sichere Zone im Stadtzentrum.