Herr Präsident, geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen, geschätzte Mitglieder des Stadtrates, geschätztes Publikum
Ich stelle ihnen kurz unseren Vorstoss vor, der im Stadtzentrum die Wiedereinführung von Fussgängerstreifen und die Aufhebung des Rechtsvortrittsregimes fordert.
Die Ausgangslage ist wohl mittlerweile hinlänglich bekannt – wir diskutieren ja nicht nur hier im Rat immer mal wieder, auch sehr emotional, über unsere Verkehrsanordnungen: Einerseits wie sie überhaupt zu Stande kommen – dazu später noch mehr und andererseits inhaltlich.
Vor etwas über 3 Jahren wurde im Stadtzentrum Tempo 30 eingeführt, was wir sehr begrüssen und keinesfalls in Frage stellen wollen. Wir wollen im Unterschied zu meinem Vorredner auf keinen Fall retour zum alten Regime mit Tempo 50. Tempo 30 im Zentrum hat aus unserer Sicht Fortschritte bei der Verkehrssicherheit in unserem Zentrum gebracht. Wir erhalten von vielen Dübendorferinnen und Dübendorfern entsprechend auch positive Rückmeldungen – egal ob sie mehr zu Fuss oder mit dem Velo oder dem Auto unterwegs sind. Der Verkehr rollt flüssiger, es gibt weniger gefährlich Situationen und der Lärm ist deutlich hörbar gesunken.
Trotzdem sind wir noch nicht am Ziel. Mit der Temporeduktion kamen die Fussgängerstreifen weg und es gilt seither der Rechtsvortritt. Zwischenzeitlich hat sich der Verkehr zwar aufgrund des tieferen Tempos etwas beruhigt und daran gewöhnt. Für die Verkehrsteilnehmenden ist die neue Regelung aber eine grosse Herausforderung, und das Sicherheitsgefühl ist eingeschränkt.
Indem Fussgängerstreifen aufgehoben wurden und ein Rechtsvortrittregime eingeführt wurde, wurden die vielbefahrenen Kreuzungen (Neuhofstrasse/Bahnhofstrasse, Grundstrasse/Bahnhofstrasse, Strehlgasse/Bahnhofstrasse) leider unübersichtlicher: Aufgrund dessen sowie teilweise auch wegen fehlenden Mittelinseln ist bei oftmals hohem Verkehrsaufkommen eine Querung als Fussgänger sehr schwierig. Verkehrsschwächere Verkehrsteilnehmende, wie ältere Personen oder Kinder, können die Strasse an dieser Stelle kaum sicher queren. Velofahrende finden sich oftmals in einer unübersichtlichen Lage, wobei von allen Seiten Autos kommen, und nicht klar ist, wer fährt und wer Vortritt hat. Aber auch für diejenigen, die mit dem Auto unterwegs sind, ist die Situation mit dem Rechtsvortritt und den andauernd auftretenden Pattsituationen, in denen keines der drei ankommenden Fahrzeuge fahren kann und die Fahrzeuglenker sich verständigen müssen, während ebenfalls Fussgänger und Velofahrer queren wollen, ein Spiessrutenlauf. Dass die aktuelle Situation unübersichtlich und noch zu gefährlich ist, haben auch Verkehrsexperten so beurteilt, was kürzlich im Glattaler zu lesen war.
Zwar ist bei Tempo 30 Zonen grundsätzlich vorgesehen, dass es keine Fussgängerstreifen und Rechtsvortritt gibt. Ausnahmen sind aber zulässig, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert (vgl. Art. 4 der Verordnung des UVEK über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen). Dies ist in Dübendorf zweifellos der Fall.
Hinzu kommt, dass bei Tempo 30 auf einer Hauptverkehrsstrasse – sofern keine gleichzeitige Umklassierung vorgesehen ist – diese Strasse ihre übergeordnete verkehrliche Funktion behält: Hauptverkehrsstrassen mit Tempo 30 bleiben vortrittsberechtigt und es müssen auch nicht alle Fussgängerstreifen aufgehoben werden. Entsprechend sollte eine Aufhebung des Rechtsvortrittsregimes sowie die Wiederanbringung der Fussgängerstreifen möglich sein. Die rechtlichen Grundlagen dazu haben wir im Vorstoss aufgezählt.
Schliesslich könnte anstelle der Tempo-30-Zone auch eine Tempo-30-Strecke eingerichtet werden, wie dies in Wallisellen beim Bahnhof umgesetzt wurde.
Das Rad der Zeit zurückzudrehen ist aus unserer Sicht keine Lösung – wir wollen vorwärts schauen und die Dinge verbessern, die noch nicht sauber funktionieren. Entsprechend bitten wir sie diesem Vorstoss zuzustimmen und nicht dem Vorherigen.
Zur Art des Vorstosses: wir haben im Vorfeld der heutigen Diskussion mitbekommen, dass die Stadt der Meinung ist, dass unser Anliegen nicht motionsfähig ist. Die Gründe werden wir wohl noch kurz hören: für die entsprechenden Anordnungen bei der Kantonspolizei zu beantragen, ist klar der Stadtrat zuständig, da es sich um keine Temporeduktion handelt und auch kein grosser Kredit nötig ist.
Wir schliessen uns dieser Argumentation an und sind auch bereit, unsere Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Da die Bewilligung entsprechender Anpassungen wohl über die Kantonspolizei erfolgen muss, fordern wir den Stadtrat auf, mit der Kantonspolizei entsprechend in Verhandlung zu treten und gemeinsam abzuklären, welche Möglichkeiten im konkreten Fall gegeben sind, um das Rechtsvortrittsregime aufzuheben und die Fussgängerstreifen wiederanzubringen, und die Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Wir schliessen uns dieser Argumentation an und sind auch bereit, unsere Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wir meinen, die geforderten Massnahmen lassen sich kostengünstig realisieren.
In diesem Sinne bitte ich sie diesem Postulat (ehemals Motion) zuzustimmen.