Gern wird von den Befürwortern der Einbürgerungen durch den Gemeinderat vorgebracht, es soll am bisherigen „bewährten“ System festgehalten werden. Diese Argumentation verkennt, dass das System sowieso verändert wird aufgrund des neuen Gemeindegesetzes: Früher waren Stadt- und Gemeinderat zuständig, neu darf es nur noch eine Behörde sei. Der Gemeinderat hat also bisher nie als einzige Instanz entschieden, sondern nur die Gesuche, die der Stadtrat schon bewilligt hat noch bestätigt. Zudem hat der Gemeinderat bisher nur über Gesuche „ohne Rechtsanspruch“ entschieden. Alle anderen Gesuche lagen bisher in der alleinigen Kompetenz des Stadtrats. Würden die Einbürgerungen mit der neuen Gemeindeordnung dem Gemeinderat übertragen, so müsste dieser also eine neue Aufgabe wahrnehmen, die er so bisher nicht wahrgenommen hat, er müsste die Gesuche nämlich als erste und einzige Behörde prüfen und entscheiden und er hätte zudem alle Gesuche zu entscheiden, was ein deutlich grösserer Aufwand wäre als bisher. Der Stadtrat hingegen hat schon immer alle Gesuche als erste (und einen Teil der Gesuche als einzige) Instanz geprüft, und dies in einer hohen Qualität, sodass der Gemeinderat die Entscheide nur noch bestätigt hat (abweichende Entscheide gab es nur vereinzelt, und diese hatten vor dem Bezirksrat keinen Bestand). Wer also möglichst beim bisherigen „bewährten“ System bleiben möchte, der muss sich klar für eine Zuständigkeit des Stadtrats aussprechen!
Freitag, 17. September 2021
Einbürgerungen durch den Stadtrat entsprechen am ehesten dem bisherigen System
Leserbrief von Angelika Murer Mikolásek