Montag, 18. April 2016

Interpellation Verkehrssicherheit Abzweigung Überlandstrasse-Grundstrasse

Einleitung:
An der Grundstrasse 1-17 befinden sich Wohnhäuser, mit zugehörigen Garagenausfahrten und natürlich auch Fussgängern, die die Strasse überqueren müssen. Auch der parallel zur Grundstrasse verlaufende Glattuferweg mündet direkt in die Grundstrasse. Schliesslich kommen auch Fussgänger via die Grundstrasse 18 ff. (auf der anderen Strassenseite der Überlandstrasse) in Richtung Stadtzentrum. Die Grundstrasse kann in beide Richtungen befahren werden, dient jedoch in Richtung stadtauswärts nur als Zubringer. Es ist eine Sackgasse, d.h. es darf nicht von der Grundstrasse in die Überlandstrasse eingebogen werden. Gleichzeitig führt die offizielle Verkehrsführung von der Überlandstrasse in Richtung Stadtzentrum über die Grundstrasse. Die Fahrzeuge kommen von der Überlandstrasse mit Tempo 60 und biegen dann direkt und mit entsprechend hohem Tempo zuerst über den separaten Veloweg in die Grundstrasse ein. Dabei wird offenbar davon ausgegangen, es handle sich um eine Einbahnstrasse, weshalb die Fahrzeuge meist in der Mitte oder sogar auf der linken Seite, jedenfalls aber sehr schnell daherkommen.

Da die Fahrzeuge mit hohem Tempo um die Ecke fahren und weder die Fussgänger noch die Autofahrer um die Ecke sehen können, können die Fussgänger nicht rechtzeitig feststellen, ob ein Auto kommt, und auch die Fahrzeuge erkennen die Fussgänger und aus den Garagen kommende Fahrzeuge sehr spät. Auch das an der Grundstrasse 15 angebrachte Schild "Achtung spielende Kinder" hat offenbar keinen Effekt gebracht, da auch dieses nicht rechtzeitig erkannt werden kann. Auch die Einmündung des Glattuferwegs ist für die Autofahrer nicht rechtzeitig ersichtlich, da er direkt hinter Haus Nr. 13 "versteckt" ist. Als Fussgänger im Bereich der Einmündung die Strasse zu überqueren ist also ein Spiessrutenlauf. Den Bewohnern der Häuser Grundstrasse 13-17 und den Fussgängern, die über den Glattuferweg kommen, bleibt jedoch nichts anderes übrig, da es auf dieser Seite der Strasse kein Trottoir hat. Nicht viel besser ergeht es denen, die von der Grundstrasse 14 ff. her kommend nun (neu ohne Fussgängerstreifen!)
die Überlandstrasse überqueren müssen, und dann auch auf die andere Seite der Grundstrasse müssen. Zu bemerken ist, dass in den Häusern auf beiden Strassenseiten auch mehrere Kinder wohnen, für die die Überquerung dieser Strasse geradezu unmöglich aber aufgrund des fehlenden Trottoirs nötig ist.

Zudem ist offenbar auch die Verkehrsführung als Sackgasse stadtauswärts vielen nicht klar. Jedenfalls muss man an der Strasse nicht lange warten, bis man ein Fahrzeug sieht, das sich "verirrt" hat und - rechtswidrig – nach rechts in die Überlandstrasse einbiegt, weil es nämlich, einmal bei der Einmündung angekommen, keinen Platz zum Umkehren und somit kaum eine andere Wahl hat. Das passiert fast täglich. Offenbar wird die Beschilderung eingangs der Strasse rasch übersehen.

Demgegenüber gehen die stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge offenbar davon aus, es handle sich um eine Einbahnstrasse, und fahren regelmässig in der Mitte der Strasse, so dass die Anwohner in die Gegenrichtung kaum mehr durchkommen und es kam auch schon vor, dass diese sogar "angehupt" worden sind, wenn sie (korrekt) zu ihrem eigenen Haus fahren wollten. Die Verkehrssituation ist also gefährlich und unbefriedigend. Zusammengefasst fahren die Fahrzeuge zu schnell um die Ecke in die Grundstrasse ein, die Situation ist unübersichtlich und die Verkehrsführung teilweise nicht klar, so dass sich immer wieder Fahrzeuge „verirren“. Dies führt dazu, dass eine sichere Überquerung der Grundstrasse als Fussgänger kaum möglich ist. Es liegt auf der Hand, dass diese Verkehrsprobleme relativ einfach gelöst werden könnten, wenn der Verkehr stadteinwärts nicht über die Grundstrasse, sondern über die Neuhofstrasse geführt würde, so wie alle aus der anderen Richtung kommenden Fahrzeuge auch: Die Abzweigung Überlandstrasse/Neuhofstrasse ist eine grosse Kreuzung mit bereits zweispurigem Lichtsignal. Es könnte mit wenig Aufwand die rechte Spur für den Rechtsabbieger verwendet werden; dafür wären wohl lediglich minime Anpassungen beim Trottoir/Randstein nötig, um den Radius für den Abzweiger für grössere Fahrzeuge etwas zu vergrössern. Bei der Neuhofstrasse handelt es sich um eine breite Durchgangsstrasse, auf welcher der Verkehr viel sicherer geführt werden könnte. Über die Neuhofstrasse fahren übrigens (unerlaubterweise) schon heute all jene Fahrzeuge, die die Abzweigung in die Grundstrasse „verpasst“ haben – auch dies kommt regelmässig vor.

Fragen
1. Warum erfolgt die Verkehrsführung ins Stadtzentrum via die Grundstrasse, anstatt den Verkehr viel sicherer eine Strasse weiter über die Neuhofstrasse zu führen, wo es eine breite, zweispurige Strasse hat und ein zweispuriges Lichtsignal, bei dem mit geringem baulichen Aufwand die rechte Spur für den Rechtsabbieger verwendet werden könnte?

2. a) Ist der Stadtrat bereit, eine sicherere Verkehrsführung stadteinwärts über die Neuhofstrasse anstatt die Grundstrasse (allenfalls in Zusammenarbeit mit dem Kanton) zu prüfen und umzusetzen bzw. sich beim Kanton dafür einzusetzen? Falls nein, warum nicht?
b) Falls nein, sieht der Stadtrat andere Möglichkeiten für eine sicherere Verkehrsführung?

3. Falls der Stadtrat an der Verkehrsführung über die Grundstrasse 1-17 festhält:
a) Ist der Stadtrat bereit, ein Trottoir auf der flussnahen Strassenseite ab Einmündung des Glattuferwegs bis zur Einmündung in die Überlandstrasse zu prüfen und umzusetzen, so dass die Fussgänger, die vom Glattuferweg her kommen, und auch die Bewohner der Grundstrasse 13-17 die Grundstrasse nicht mehr überqueren müssten und sicher via das neue Trottoir auf dem Glattuferweg bis zum Fussgängerstreifen eingangs der Grundstrasse (Pekinggarden) gelangen könnten? Falls nein, warum nicht?
b) Ist der Stadtrat bereit, Massnahen zur Temporeduktion auf der Grundstrasse zu treffen, sodass die Überquerung der Grundstrasse für Fussgänger und das Einfahren in die Grundstrasse aus den Garagen der Anwohner sicherer würden?
Falls nein, warum nicht?
c) Ist der Stadtrat bereit, Geschwindigkeitskontrollen auf der Grundstrasse durchzuführen? Falls nein, warum nicht?
d) Ist der Stadtrat bereit, eine Temporeduktion auf der Überlandstrasse auf Tempo 50 zu prüfen, so dass die Fahrzeuge mit weniger hohem Tempo in die Grundstrasse einbiegen würden, was die Sicherheit für die Anwohner ebenfalls erhöhen würde?
Falls nein, warum nicht?
e) Ist der Stadtrat bereit, die Signalisation zu verbessern, und zwar sowohl in Richtung stadtauswärts (Sackgasse) als auch stadteinwärts (erkenntlich machen, dass die Grundstrasse eine Quartierstrasse ist mit Anwohnern, Fussgängern und aus Garagen kommenden Fahrzeugen)? Falls nein, warum nicht?
f) Ist der Stadtrat bereit, andere mögliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Sicherheit der Anwohner zu prüfen und umzusetzen? Welche Massnahmen kämen aus Sicht des Stadtrates in Betracht?

4. a) Ist im Zusammenhang mit der Sanierung der Glattbrücke mit Mehrverkehr auf der Grundstrasse 1-17 zu rechnen?
b) Falls ja, hat der Stadtrat Massnahmen vorgesehen, um den negativen Auswirkungen des Mehrverkehrs auf die Sicherheit der Anwohner zu begegnen? Falls nein, warum nicht?
c) Falls nein, ist der Stadtrat bereit, solche Massnahmen zu prüfen und umzusetzen?

Angelika Murer Mikolasek, Gemeinderätin glp/GEU