Am 9. Juni 2024 kommt das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung (Stromgesetz) zur Abstimmung. Es bezweckt mit dem Ausbau erneuerbarer Energien wie Wasserkraft, Solar- und Windenergie die inländische Stromversorgung zu sichern. Mit Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz soll zudem der Stromverbrauch in Unternehmen und Haushalten optimiert werden. Die Vorlage ist auch ein wichtiger Schritt, um unsere Abhängigkeit von den fossilen Brennstoffen Öl, Gas und Kohle zu verringern und die Ziele des im Juni 2023 vom Stimmvolk angenommenen Klimaschutzgesetzes umzusetzen.
Der Bau und Betrieb von Wasserkraft-, Solar- und Windenergieanlagen tangiert ohne Zweifel die Anliegen von Natur- und Landschaftsschutz. Die Anlagen konzentrieren sich aber gezielt auf ausgewählte, geeignete Gebiete und Projekte, welche der Natur und Landschaft Rechnung tragen. Gerade in den Wintermonaten, wenn der Bedarf gross ist und das Risiko von Engpässen droht, brauchen Solarpanels auf und an Gebäuden eine Ergänzung durch weitere Energiequellen und Speichermöglichkeiten, auch in der Landschaft. Es wäre doch widersprüchlich und nicht zielführend, wenn wir diese im eigenen Land unter Berufung auf den Naturschutz verhindern würden, aber mit dem Import fossiler Brennstoffe den Abbau und die damit verbundene Umweltzerstörung im Ausland unterstützen würden.
Das Stromgesetz bietet die notwendigen Massnahmen und Anreize, um die Klimakrise aufzuhalten oder zumindest einzudämmen. Wir haben nicht mehr die Zeit jahrelang zu warten, sonst wird die Natur in einem weit grösseren Umfang leiden, als dies bei einer Umsetzung des Gesetzes der Fall ist.
Aus diesen Gründen stimme ich Ja zum Stromgesetz.