In der Schweiz geniessen wir Niederlassungsfreiheit. Die individuelle Wahl des Wohnorts erfolgt nach Kriterien wie Familie, Freunde, Wohnlage, Kulturangebot, Naturnähe, Arbeitsweg, Schulen, ÖV-Anschluss und vielleicht auch nach dem Steuerfuss. Wenn in einem Haushalt mehrere Personen berufstätig sind, ist die Optimierung dieser Kriterien eine durchaus spannende Herausforderung, aber sie bleibt Privatsache.
Autopendler ziehen heute bei den Steuern bis zu 20‘000 Franken von ihrem Einkommen ab, Velopendler nur gerade 700 Franken. Im Sinne der Kostenwahrheit – das ist ein Grundanliegen der bürgerlichen Parteien - sähe das umgekehrt aus: Der Velofahrer braucht weniger Verkehrsfläche, verursacht keinen Stau, tut etwas für seine Gesundheit und schont damit die Umwelt und die Staatskasse. Nach liberaler Gesinnung und im Sinne der vielgepriesenen Eigenverantwortung ist es nicht die Aufgabe des Staates, diejenigen Bürger steuerlich zu begünstigen, die einen besonders langen Arbeitsweg wählen. Wenn schon, dann wäre das Sache der Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter trotz Wegzug halten wollen oder verlangen, dass ein Mitarbeiter schon um 6 Uhr früh da steht, wohin noch kein Bus fährt.
Der Bund hat da den ersten Schritt gemacht und auf dieses Jahr den Pendlerabzug auf 3000 Franken begrenzt. Da erstaunt es wirklich, dass sich SVP, FDP und sogar die EVP erfolgreich für eine abweichende, höhere Obergrenze von 5000 Franken Abzug für Autopendler einsetzten und damit im Kantonsrat sogar Erfolg hatten.
Am 24. September hat nun noch das Stimmvolk das letzte Wort. Abgestimmt werden wird nur über eine Limite von 5000 Franken oder „unbegrenzt“. Ich hoffe sehr, dass sich eine klare Mehrheit für diesen kleinen Schritt in die richtige Richtung findet.
Hans Wiesner
glp Kantonsrat