Montag, 8. September 2025

Die Eigenmietwert-Besteuerung setzt falsche Anreize

Ja zur Sondersteuer auf vorwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften (Abschaffung Eigenmietwert) Leserbrief von Helena Boss

Am 28. September 2025 stimmen wir über eine Sondersteuer auf vorwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften ab. Wird diese Steuer angenommen, fallen auch der Eigenmietwert für Erst- und Zweitimmobilien und die damit verbundenen Abzüge von Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten weg. Der Eigenmietwert ist ein eigenartiges Konstrukt: Er ist ein fiktives, tatsächlich nicht erzieltes Einkommen, welches versteuert werden muss, wenn Wohneigentum selber genutzt wird. Keine andern Vermögenswerte unterliegen nebst der Vermögenssteuer zusätzlich einer solchen Steuer für die Eigennutzung. So können Sie zum Beispiel das von Ihnen gekaufte Auto nutzen, ohne dafür extra eine Nutzungssteuer zu zahlen.

Das heutige System mit dem Hypothekarzinsabzug schafft steuerlich falsche Anreize, sich zu verschulden. Wer seine Hypothek reduziert, kann weniger Abzüge geltend machen. Die aktuell tiefen Hypothekarzinsen verleiten ausserdem dazu, vorhandenes Vermögen nicht für eine Reduktion der Schuld, sondern für die Anlage an den Finanzmärkten zu verwenden. Von diesen Umständen profitieren die Banken erheblich. Mit der Steuerreform würden die Verschuldungsanreize reduziert, was sich auch positiv auf die Stabilität der Finanzmärkte auswirken würde.

Die Eigenmietwert-Besteuerung bestraft heute diejenigen Personen, welche ein relativ tiefes Einkommen haben und ihre Hypothekarschuld zu einem grossen Teil oder ganz abgebaut haben. Insbesondere bei Rentnerinnen und Rentnern kann der Eigenmietwert zu einer sehr hohen Steuerlast führen. Die Steuerreform würde aber nicht nur die Situation dieser Personen verbessern, sondern auch den Kauf von Wohneigentum durch Mieter fördern. Diese könnten nämlich als Ersterwerber in den ersten 10 Jahren von einem begrenzten Schuldzinsabzug profitieren. Ein Wegfall des Eigenmietwerts würde schliesslich generell das Steuersystem vereinfachen und die Erhebungskosten der Steuerämter wie auch den Aufwand der Wohneigentümer senken.

Aus all diesen Gründen stimme ich Ja zu dieser Steuervorlage.