Die «Mobilitätsinitiative» will Tempo 30 innerorts auf Strassen massiv erschweren. Zudem verlangt sie, dass der Kanton auf dem ganzen Kantonsgebiet allein über die Höchstgeschwindigkeit entscheidet. Kantonsrat Daniel Rensch ist überzeugt: «Tempo 30 ist richtig und notwendig auf Strassen mit starkem Lärm sowie bei Gefährdung der Verkehrssicherheit. Aber leider verhindert die «Mobilitätsinitiative» nachhaltige Lösungen, weil sie Tempo 30 höchstens auf kurzen Strecken zulassen will. Zudem führt die Umsetzung zu unnötigen Kompetenzkonflikten zwischen Zürich und Winterthur sowie dem Kanton.»
Die Grünliberalen unterstützen darum den Minderheitsantrag der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU). Dieser macht keine unsinnigen Vorgaben zur Streckenlänge von Tempo-Anordnungen und gibt dem Kanton die Möglichkeit, Kompetenzen für Tempo-Signalisationen den Gemeinden zu delegieren. Kantonsrat Daniel Rensch: «Der Gegenvorschlag löst das Kompetenzgerangel und lässt Tempo 30 auf stark befahrenen, lärmigen sowie unsicheren Strassen weiterhin zu.»
Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative»
Kantonsrat Andreas Hasler: «Auch die «ÖV-Initiative» verhindert Lösungen und bringt die klima- und umweltfreundliche Mobilität nicht weiter. Mit dem Gegenvorschlag schaffen wir wichtige nachhaltige Voraussetzungen, damit die Gemeinden und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) gemeinsam die Herausforderungen bei Lärmschutz, Verkehrssicherheit, ÖV sowie motorisiertem Individualverkehr lösen können.»
Die «ÖV-Initiative» will nur vermeintlich den öffentlichen Verkehr fördern. Absicht der Initianten ist, auf Hauptstrassen Tempo 30 zu verhindern. Die KEVU hat der «ÖV-Initiative» einen Gegenvorschlag entgegengestellt, den die Grünliberalen unterstützen. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass Verlustzeiten, die durch Verkehrsanordnungen oder bauliche Massnahmen entstehen können, kompensiert werden. Die Kompensation soll über Massnahmen wie die Bevorzugung des ÖV im Strassenraum, die Optimierung der Fahrwege und des Fahrplans erfolgen. Reichen diese Massnahmen nicht aus, sollen sich die Strasseneigentümer an den entstehenden Mehrkosten beteiligen.