Freitag, 10. September 2021

Die können das: Der Stadtrat ist die beste Instanz in Dübendorf für Einbürgerungen

Leserbrief von Valeria Rampone zur Totalrevision Gemeindeordnung, Kompetenz Einbürgerungen

Das Dossier eines Einbürgerungsbewerbers kommt auf seinem langen Weg weit herum. Es wandert durch zahlreiche Hände von Verwaltungsangestellten von Bund, Kanton und Gemeinde, die alle prüfen, ob es den Erfordernissen für eine Einbürgerung entspricht. Das Schweizer Einbürgerungsverfahren ist streng, klar und transparent, und das ist auch gut so. Denn es sollen alle gleichbehandelt, niemand durch Willkür bevorzugt oder benachteiligt werden. Ein im besten Sinn gutschweizerisches Prozedere, vergleichbar mit der Behandlung der Steuererklärung, auch wenn einige politische Kreise den Menschen suggerieren, dass man sich als Ausländer bei der Staatsbürgerschaft einfach selbst bedienen könne und diese Entscheide versteckt im stillen Kämmerlein von einigen Wenigen gefällt würden. Dass dies nicht der Wahrheit entspricht, kann man auf der entsprechenden Seite des Kantons detailliert nachlesen.

 

Im Rahmen der Revision der Gemeindeordnung stimmen wir darüber ab, wer in Dübendorf das Gemeindebürgerrecht abschliessend erteilt, denn in diesem Verfahren redet auch die lokale Politik mit. Bis anhin waren zwei Behörden involviert: der Stadt- und der Gemeinderat. In Zukunft soll aufgrund der neuen kantonalen Regelung nur noch eine Behörde dafür zuständig sein, was Sinn macht, da es Doppelspurigkeiten vermeidet. Beide Behörden haben in den letzten Jahrzehnten sehr gut zusammengearbeitet und waren sich zu praktisch 100% einig. Es steht nun also die Möglichkeit offen, das Verfahren für die Gemeinde und die Gesuchsteller abzukürzen, indem der letzte Schritt – die Prüfung durch den Gemeinderat – wegfällt. Die grosse Mehrheit der Parlamentsgemeinden im Kanton Zürich hat dieses Verfahren schon lange umgesetzt. Der Stadtrat ist vom Volk direkt gewählt und somit breit politisch abgestützt, er ist in der Sache sehr erfahren, kompetent und verlässlich. Seinen Mitgliedern zu unterstellen, diese Aufgabe nicht gut genug erfüllen zu können oder sogar zu wollen, ist offenkundig eine absolut unredliche politische Stimmungsmache.

 

Es gibt also gute Gründe, am 26. September die Variante A (Zuständigkeit Stadtrat) zu wählen und diese auch bei der Stichfrage zu unterstützen.

 

Valeria Rampone, Gemeinderätin glp/GEU

Präsidentin Bürgerrechtskommission 2005 - 2016