Freitag, 28. August 2020

Der Innovationspark bleibt eine Chance für die Region

Leserbrief

Wir wünschen uns zukunftsfähige Arbeitsplätze und eine klimabewusste Entwicklung für unsere Region. Der Innovationspark kann dies leisten. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Ungültigerklärung ist ein Marschhalt. Aber v.a. ist er eine Chance, die Idee hinter dem Projekt Innovationspark neu zu lancieren. Als Anrainergemeinden haben wir jetzt ein starkes Gewicht und können unsere Anliegen einfordern: ein gutes städtebauliches Konzept, ein ökologisch und sozial innovativ gebautes Areal sowie ein klares Konzept für das Zusammenspiel mit dem aviatischen Teil.

Einige Missverständnissen, die ein Leserbrief letzte Woche vorgebracht hat, will ich aus der Welt räumen: Es geht beim Innovationspark nicht um tatsächlich genügend vorhandene Büroräumlichkeiten, sondern es geht um Forschung und Entwicklung mit Flächenbedarf in der Nähe der Hochschulen. Wir reden auch nicht von einer masslosen Zubetonierung, sondern um eine Entwicklung Stück für Stück und nach Bedarf über mehrere Jahrzehnte, koordiniert über ein Gesamtkonzept. Es wurde behauptet, man würde 70ha zubetonieren – das ist schlicht falsch, da dies die Grösse des gesamten Areals ist und der Innovationspark im Endausbau nicht einmal die Hälfte benötigt und einen öffentlichen Park einschliesst. Wer vor der Zubetonierung warnt, der darf auf keinen Fall der Businessaviatik zustimmen, denn dort würde ruckzuck eine grosse Fläche zubetoniert.

Ob der Kanton den Entscheid des Gerichts weiterzieht oder nicht, kann uns egal sein. Wir fordern ein breit abgestütztes Vorgehen des Kantons, so dass wir auf dem heutigen Flugplatz zukunftsweisende Arbeitsplätze und ein der Bevölkerung zugängliches, qualitativ gutes Areal bekommen. Bund und Kanton bekommen ausserdem die Bühne, um das Werkflugplatzkonzept zu unterstützen – ein Kompromiss für die fliegerische Nutzung, der auch heute noch wegweisend ist.

Stefanie Huber, glp/GEU Dübendorf