Doch worum geht es bei der Abstimmung genau? Die Härtefallkommission kann Einzelfälle von Asylbewerbern erneut beurteilen und möglicherweise korrigieren, nachdem sie auf dem formellen, juristischen Weg abgewiesen wurden. Im letzten Jahr waren es ganze 26 Fälle, die von der Kommission diskutiert wurden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Personen, deren Asylverfahren sich über 10 oder mehr Jahre hingezogen hat, deren Kinder jetzt kurz vor Abschluss der Schule stehen und die nun in ein ihnen oft kaum bekanntes Land abgeschoben werden sollen. Für einen Rechtsstaat mit geltendem Verhältnismässigkeitsprinzip wie der Schweiz braucht es eine Möglichkeit, dass Fälle mit so drastischen Konsequenzen aus einem zweiten Blickwinkel begutachtet werden, Automatismen müssen hinterfragt werden können. Die kleine Anzahl der behandelten Fälle zeigt, dass das bestehende System weitgehend gut funktioniert - trotzdem wollen die Initianten diese Strukturen abschaffen. So entsteht der Eindruck, dass auf dem Rücken einer kleinen Gruppe von Menschen in einer schwierigen Situation Wahlkampf gemacht werden soll. Stimmen Sie also am 14. Juni NEIN zur Abschaffung der Härtefallkommission und erhalten Sie ein funktionierendes System, das für einen glaubwürdigen Rechtsstaat dringend notwendig ist.
Philipp Reibisch, glp/GEU Dübendorf