Montag, 21. Oktober 2019

Katrin Cometta-Müller berichtet aus dem Kantonsrat

Erholt von den Herbstferien, motiviert durch den sensationellen Wahlerfolg bei den Nationalratswahlen und noch etwas übernächtigt nach einer rauschenden Wahlfeier steigen wir wieder in die Arbeit ein, wobei ein harter Brocken wartet: Vorlage 5500 – Musikschulgesetz.

 

Es braucht mehr Chancengleichheit beim Zugang zu Musikunterricht. Nachdem der Kantonsrat vor zwei Jahren nicht auf ein neues Musikschulgesetz eingetreten ist, wurde 2017 eine breit abgestützte Volksinitiative eingereicht. Nach langen und intensiven Diskussionen in der Kommission und im Kantonsrat wird ein Gegenvorschlag verabschiedet, der dem Anliegen der Chancengleichheit gerecht wird, unnötige Auflagen vermeidet und die Gemeindeautonomie schützt.

 

Die Eltern sollen maximal 50% der Kosten tragen müssen, wobei die Gemeinden die wirtschaftliche Situation der Familien berücksichtigen müssen. Damit haben alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Zugang zu den Musikschulen. Der Kanton finanziert 10% der Kosten der Musikschulen, die übrigen Kosten gehen zu Lasten der Gemeinden. Die Gemeinden können selber entscheiden, ob sie ihr Angebot mit einer eigenen Musikschule, mit einem Zweckverband oder durch die Zusammenarbeit mit privaten Anbietern gewährleisten wollen.