Die genannte Vereinbarung beruhte auf dem Projektstand, welcher der kantonalen Volksabstimmung für den Gesamtkredit Glattalbahn zu Grunde lag. Die beiden Standortgemeinde – die Städte Zürich und Dübendorf – waren mit dem damaligen Planungsstand „Bahnhof Stettbach“ nicht zufrieden und forderten erfolgreich eine Mitsprache. Diese wurde im Jahr 2006 mit einem so genannten Workshopverfahren umgesetzt, in welchem die VBG die Federführung übernahm. Der geu stösst sauer auf, dass der Stadtrat Dübendorf es verpasste, v o r dem Workshopverfahren Grenzen für die finanzielle Beteiligung der Stadt Dübendorf festzulegen und den Partnern mitzuteilen. Im Rahmen des Workshopverfahrens war er dann nicht in der Lage, die Planung in eine Richtung zu lenken, dass die Gesamtkosten des Projektes Rücksicht auf Dübendorfs Finanzlage nehmen. Als Folge liegt nun die gesamte Kostenbeteiligung für Dübendorf – eben der beantragte Kredit - mehr als sechs Mal höher als die Vereinbarung aus dem Jahre 2002 vorsah.
Umzufrieden ist die geu aber auch mit dem ausgehandelten Kostenteiler. Unseren Gemeinderäten wurde in der parlamentarischen Vorberatung das Vorgehen am Beispiel der Fahrradabstellplätze erklärt: Wenn neue, zusätzliche Abstellplätze errichtet werden gehen deren Kosten zu Lasten der beiden Städte Zürich und Dübendorf. Wenn aber bestehende Abstellplätze wegen der Umgestaltung abgerissen und neu erstellt werden müssen, geht dies zu Lasten der VBG. In der tabellarischen Kostenaufschlüsselung, welche uns vorgelegt wurde, ist dies tatsächlich auch so umgesetzt worden. Ganz anders sieht es jedoch bei der geplanten Dächerlandschaft über der neuen öV-Plattform aus. Im ursprünglichen Projekt im Jahre 2002 waren Dächer offenbar gar nicht vorgesehen. Im Workshopverfahren wurden die notwendigen Dächer dann flugs zu Komfortbauten erklärt, deren Kosten (immerhin fast Fr. 3 Mio) zu Lasten der beiden Städte geht. Da beim Bahnhof Stettbach heute bereits eine Überdachung existiert, könnte man die neue Dächerlandschaft auch als Ersatz dieser bestehenden Überdachung interpretieren. Und deren Kosten analog zu den Veloabstellplätzen den VBG aufbürden. Aus unserer Sicht hat die VBG ihre federführende Stellung dazu benutzt, die eigene Kostenbeteiligung möglichst im Rahmen des ursprünglichen Budgets zu halten. Für die geu ist daher nicht akzeptabel, dass der Stadtrat diese Kostenaufteilung einfach schluckte.
Aus Unterlagen des Bundes entnehmen wir zudem, dass die VBG offenbar etwa Fr. 253 Mio aus dem Infrastrukturfonds des Bundes erhalten werden als Investitionsbeitrag an die 2. und 3. Etappe der Glattalbahn. Bis jetzt ist offenbar nicht vorgesehen, dass die Gemeinden für ihre Kostenbeteiligung an der Glattalbahn proportional von diesem Geld aus Bern profitieren. In einer fairen Projektpartnerschaft müsste dies jedoch aus Sicht der geu der Fall sein.
Wenn aber
- bei der Finanzplanung unsorgfältig gearbeitet wurde
- die finanziellen Möglichkeiten und Vorgaben am Beginn des Planungsprozesses nicht diskutiert und festgelegt wurden und die gesamten Projektkosten deshalb völlig aus dem Ruder laufen
- der vorgenommenen Kostenaufteilung die innere Logik und damit auch die Fairness fehlt
- und schliesslich auch noch die angemessene Beteiligung an Unterstützungsgeldern aus Bern vorenthalten wird dann sagt die geu NEIN, auch wenn es sich letztlich um ein Projekt des öV handelt.
Dazu kommt, dass die Bevölkerung dazumal eine gute ½ Mrd. CHF für den Bau der Glattalbahn, einer Bahn, bewilligt hat. Schaut man sich die bis jetzt getätigten Bauten an, so fällt auf, dass sehr, sehr viel Geld (sicher ein dreistelliger Millionenbetrag, knapp 100 Mio.) für Strassenbauten / MIV-Verbesserungen / Bestandessicherung ausgegeben wurden – unter dem Titel „Glattalbahn“. Damit der Gesamtkredit „Glattalbahn“ schön eingehalten wird (Werkleitungen bsp. waren wegen einem offenen Rechtsstreit nicht Teil der Vorlage, d.h. gedacht als gebundene Ausgabe der Gemeinden / Kanton. D.h. 50 – 80 Mio waren nicht im Kredit, da das Gericht noch nicht entschieden hatte. Der Kanton hat aber in der Zwischenzeit diesen Streit verloren, was de facto zu einer Krediterhöhung führen müsste), wird jetzt „versucht“ die Kosten der Grundinfrastruktur (Dach ist kein Komfortbau!) wie Bahnhöfe und Haltestellen (wie eben der Bhf Stettbach einer ist) auf
die Gemeinden abzuwälzen. Denn wer kann schon gegen ÖV-Projekte sein...
Zum Schluss ist für die geu wichtig festzuhalten, dass mit einem Nein zu diesem Projekt der Bahnhof im Stettbach trotzdem (um)gebaut wird. Der Bahnhof kommt sowieso, da die Haltestelle zur Glattalbahn dazugehört – inkl. Dach. Und dies ist für die geu absolut zentral, gehört doch der Stettbach zu den wichtigsten Bahnhöfen im Kanton. Die geu sagt also nicht nein, zu einem neuen Bahnhof im Stettbach. Sie sagt aber nein zur Verschleuderung von Steuergeldern und Ja zur Sicherung unserer Investitionen. Wir wollen die Chancen eines Nein zu diesem total überteuerten Projekt nutzen, auch im Bereich öV nachhaltig, sinnvoll und zukunftsgerichtet mit unseren Finanzen umzugehen.