Montag, 4. Dezember 2017

Ronald Alder berichtet aus dem Kantonsrat

Gesundheitsgesetz-Notfalldienst: Fenster auf, Geld raus, Fenster zu

Gesundheitsgesetz - Notfalldienst:

Grundsätzlich sind die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, in dringenden Fällen Beistand zu leisten und in einer Notfalldienstorganisation mitzuwirken. Der Kanton und die Gemeinden sorgen für eine zweckmässige Organisation der Notfalldienste, wo solche nicht bestehen.

Die Notfallversorgung durch die Hausärzte wird zunehmend schwierig, da es immer weniger Hausärzte gibt. Parallel dazu nehmen die Notfalleintritte in die Spitäler zu, die eigentlich gar nicht ins Spital müssten. Dies versursacht unnötige Kosten.

Es soll darum eine neue kantonsweite Triagestelle mit einheitlicher Notfallnummer geben, die durch die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich betrieben werden soll. Wenn der eigene Hausarzt nicht erreichbar ist, kann diese Triagestelle angerufen werden und wird dort beraten, ob man zuwarten kann, bis der Hausarzt wieder verfügbar ist, ob der Hausbesuch eines Arztes notwendig ist oder ob gar doch der Eintritt ins Spital empfehlenswert ist.

Grundsätzlich befürworten die Grünliberalen eine solche Lösung, haben aber die Rückweisung der Gesetzesänderung eingebracht, weil keine öffentliche Ausschreibung des Dienstes stattgefunden hat.

Dies führt dazu, dass die neue Lösung nun doppelt so teuer ist, wie die aktuell gültigen der Gemeinden und Städte. Die Frage steht im Raum, ob FDP-Regierungsrat Heiniger gegen die Submissionsverordnung verstossen hat. Und dies bei steigenden Gesundheitskosten.

Bezüglich Finanzierung dieser Triagestelle ist nun die Rede von CHF 2.40 pro Einwohner für die Gemeinden und nochmals CHF 2.40 pro Einwohner für den Kanton. Bei 1.5 Mio Einwohnern im Kanton Zürich ergibt dies jährlich CHF 7.2 Mio für diese Triage-Stelle!

Weil die Gemeinden die Kosten nicht beeinflussen können, macht es keinen Sinn die Kosten hälftig zu teilen zwischen Kanton und Gemeinden. Daher fordern die Grünliberalen, dass die Kosten für die Gemeinden pro Einwohner auf jährlich Fr. 2.00 beschränkt werden, was auch etwa dem aktuellen Preis entsprochen hätte. Der Rat hatte aber kein Gehör für unsere Anliegen – sondern gab grünes Licht für das Geschäft, das zu ausufernden Debatten Anlass gab. Dies wohl auch, weil die Kommission die Vorlage in grosser Eile beraten musste und aufgrund eines auslaufenden Vertrages die neue Notfallnummer im neuen Jahr operativ sein muss. Vorausschauende Planung und saubere Abläufe sehen anders aus…