Sehr geehrter Herr Ratspräsident
Gestützt auf die Artikel 36 der Geschäftsordnung des Gemeinderats reichen wir folgendes Postulat ein:
Der Stadtrat wird beauftragt, im Stadtzentrum das Rechtsvortrittsregime aufzuheben und die Fussgängerstreifen wieder anzubringen. Der Stadtrat wird aufgefordert, hierzu mit der Kantonspolizei Zürich in Kontakt zu treten und das Anliegen vorzubringen, dass in der bestehenden Tempo 30 Zone im Stadtzentrum die Fussgängerstreifen wieder angebracht und der Rechtsvortritt aufgehoben werden sollen; gemeinsam mit der Kantonspolizei abzuklären, welche Lösungsmöglichkeiten es im konkreten Fall gibt; sowie aufzuzeigen, was die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten sind.
Begründung:
Vor über 3 Jahren wurde die Tempo-30-Zone im Stadtzentrum durch den Stadtrat eingeführt. Mit der Temporeduktion kamen, wie bei einer Tempo-30-Zone gesetzlich vorgeschrieben, die Fussgängerstreifen weg und es gilt seither der Rechtsvortritt. Zwischenzeitlich hat sich der Verkehr zwar aufgrund des tieferen Tempos etwas beruhigt. Für die Verkehrsteilnehmenden ist die neue Regelung aber eine grosse Herausforderung, und das Sicherheitsgefühl ist deutlich eingeschränkt. Es kam auch bereits zu einem Unfall mit einer schwer verletzen Person, als ein Auto mit einer Fussgängerin mit Rollator kollidierte.
Indem Fussgängerstreifen aufgehoben wurden und ein Rechtsvortrittregime eingeführt wurde, wurden die vielbefahrenen Kreuzungen (Neuhofstrasse/Bahnhofstrasse, Grundstrasse/Bahnhofstrasse, Strehlgasse/Bahnhofstrasse) unübersichtlich und gefährlich: Aufgrund dessen sowie teilweise auch wegen fehlenden Mittelinseln ist bei oftmals hohem Verkehrsaufkommen eine Querung als Fussgänger sehr schwierig. Verkehrsschwächere Verkehrsteilnehmende, wie ältere Personen oder Kinder, können die Strasse an dieser Stelle kaum sicher queren. Velofahrende finden sich oftmals in einer unübersichtlichen Lage, wobei von allen Seiten Autos kommen, und nicht klar ist, wer fährt und wer Vortritt hat. Aber auch für diejenigen, die mit dem Auto unterwegs sind, ist die Situation mit dem Rechtsvortritt und den andauernd auftretenden Pattsituationen, in denen keines der drei ankommenden Fahrzeuge fahren kann und die Fahrzeuglenker sich verständigen müssen, während ebenfalls Fussgänger und Velofahrer queren wollen, ein Spiessrutenlauf. Dass die aktuelle Situation unübersichtlich und gefährlich ist, haben auch Verkehrsexperten so beurteilt, was kürzlich im Glattaler zu lesen war.
Zwar ist bei Tempo 30 Zonen grundsätzlich vorgesehen, dass es keine Fussgängerstreifen und Rechtsvortritt gibt. Ausnahmen sind aber zulässig, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert (vgl. Art. 4 der Verordnung des UVEK über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen). Dies ist in Dübendorf zweifellos der Fall.
Hinzu kommt, dass bei Tempo 30 auf einer Hauptverkehrsstrasse – sofern keine gleichzeitige Umklassierung vorgesehen ist – diese Strasse ihre übergeordnete verkehrliche Funktion behält: Hauptverkehrsstrassen mit Tempo 30 bleiben vortrittsberechtigt und es müssen auch nicht alle Fussgängerstreifen aufgehoben werden (vgl. «Tempo 30 auf Hauptverkehrsstrassen – Einsatzgrenzen und Umsetzung», Herausgegeben vom Bundesamt für Strassen, abrufbar unter: https://www.cerclebruit.ch/studies/vreduktion/2019_T30_auf_HVS.pdf). Entsprechend sollte eine Aufhebung des Rechtsvortrittsregimes sowie die Wiederanbringung der Fussgängerstreifen auch mit dieser Begründung möglich sein.
Schliesslich könnte anstelle der Tempo-30-Zone auch eine Tempo-30-Strecke eingerichtet werden, wie dies in Wallisellen beim Bahnhof umgesetzt wurde.
Da die Bewilligung entsprechender Anpassungen über die Kantonspolizei erfolgen muss, fordern wir den Stadtrat auf, mit der Kantonspolizei entsprechend in Verhandlung zu treten und gemeinsam abzuklären, welche Möglichkeiten im konkreten Fall gegeben sind, um das Rechtsvortrittsregime aufzuheben und die Fussgängerstreifen wiederanzubringen, und die Vor- und Nachteile aufzuzeigen.
Wir sind der Ansicht, dass die geforderten Massnahmen sich kostengünstig realisieren lassen, da lediglich die Signalisation angepasst werden müsste.
Aufgrund der neuen rechtlichen Begebenheiten (Zuständigkeit des Gemeinderats für Signalisationsänderung) wird der Vorstoss sicherheitshalber als Motion eingereicht. Sollte der Stadtrat der Ansicht sein, dass das Anliegen nicht motionsfähig ist, bitten wir darum, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.