Montag, 6. November 2023

Publikationsorgan Stadt Dübendorf; Vertragsanpassung mit ZOL Medien AG

Votum von Thomas Maier (als Sprecher der GRPK Unterkommission)

Herr Präsident, geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen, geschätzte Mitglieder des Stadtrates, geschätztes Publikum

 

Sehr gerne stelle ich ihnen als Sprecher der GRPK das vorliegende Geschäft zum Antrag zur Vertragsanpassung mit der Zürcher Oberland Medien AG v bettreffend unseres Publikationsorgans vor.

 

Ich möchte allen an diesem Geschäft Beteiligten für die sehr gute Zusammenarbeit danken, insbesondere den Mitgliedern der UK für ihre speditive Arbeitsweise, die oft auch auf dem schriftlichen Weg jeweils rasche Rückmeldungen zu neuen Vorschlägen bettreffend der Teuerungsklausel benötigten und dem Stadtrat  sowie der ZO Medien AG für die Beantwortung unserer Fragen und Anregungen zum Geschäft.

 

Um was geht es im vorliegenden Geschäft? Ich fasse kurz zusammen.

 

Das Publikationsorgan der Stadt Dübendorf wurde im Jahr 2021 neu ausgeschrieben und per 1. Januar 2022 übernahm die Zürcher Oberland Medien AG basierend auf dem Beschluss des Gemeinderates vom 5. Juli 2022 und der daraufhin ausgearbeiteten Leistungsvereinbarung die Aufgaben des Publikationsorgans mit dem Glattaler als gedruckte Zeitung wie auch einem ausgebauten digitalen Angebot. Die einmaligen Initialkosten betrugen Fr. 35'000.00 und die jährlich wiederkehrenden neuen Kosten Fr. 45'000.00. Zusammen mit den gebundenen Ausgaben von Fr. 150'000.00 für die amtlichen Publikationen ergab sich damit ein jährlicher Betriebsbeitrag von Fr. 195'000.00.

 

Ende 2022 kündigte die Zürcher Oberland Medien AG den Basisvertrag und die Leistungsvereinbarung unter Einhaltung der zwölfmonatigen Kündigungsfrist vorsorglich per 31. Dezember 2023. Grund dafür sind aufgrund der Teuerung deutlich gestiegene Kosten, insbesondere für Papier. Alleine für die Jahre 2022 und 2023 seien deshalb Mehrkosten in der Höhe von rund Fr. 80'000.00 für die Herausgabe des Glattalers angefallen. Ebenfalls zugenommen haben seit 2021 gemäss Zürcher Oberland Medien AG die jährlichen Personalkosten für die Produktion der geforderten Berichterstattung bzw. deren Umfang in der Höhe von knapp Fr. 100'000.00. Aus diesen Gründen beantragt die Zürcher Oberland Medien AG eine Erhöhung der jährlichen Entschädigung für die Herausgabe des Glattalers von Fr. 195'000.00 auf Fr. 250'000.00 per 1. Januar 2024 sowie einen einmaligen Beitrag für die Jahre 2022 und 2023 in der Höhe von Fr. 80'000.00. Zudem beantragt die Zürcher Oberland Medien AG die Ergänzung einer Indexierung.

 

Der Stadtrat und ihre GRPK ist sich einig darin, dass die ZO Medien AG grundsätzlich die Vorgaben gemäss Basisvertrag und Leistungsvereinbarung erfüllt, mittlerweile auch auf allen vereinbarten digitalen Kanälen.

 

Die Wiederaufnahme bzw. Fortführung des Vertragsverhältnisses mit der ZOM mitsamt einer Anpassung der Vergütung kann als vom Zuschlag der Ausschreibung im Jahr 2021 abgedeckt betrachtet werden und ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erneut auszuschreiben, weil mit der nun geplanten Vertragsanpassung vereinbart werden soll, dass das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen – mit Ausnahme der angepassten  Vergütung– nahtlos weitergeführt wird. Der Leistungsgegenstand bleibt identisch. Die Anpassungen der Vergütung führt auch nicht dazu, dass nun nachträglich betrachtet bei der Ausschreibung von 2021 nicht tatsächlich das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten hätte. Vielmehr hätte die Zürcher Oberland Medien AG selbst bei einer Erhöhung der Entschädigung auf Fr. 250'000.00 pro Jahr noch einen deutlichen Punktevorsprung gegenüber dem Zweitplatzierten in der Gesamtbewertung erzielt.

 

Die GRPK teilt die Einschätzung, dass die ausserordentliche Kostensteigerung für Papier bei der Einreichung der Offerte durch die Zürcher Oberland Medien AG nicht vorhergesehen werden konnte und das Papier einen wesentlichen Kostenfaktor darstellt. Für die Erhöhung der Entschädigung nicht berücksichtigt werden  soll jedoch der Anstieg der Personalkosten, da sich weder der Leistungsumfang noch die Leistungsanforderungen erhöht haben und der Ausschreibung aus dem Jahr 2021 entsprechen.

 

 

 

Zudem beantragt der Stadtrat die Ergänzung einer Teuerungsklausel basierend auf dem Landesindex der Konsumentpreise. Damit will er die Möglichkeit schaffen, in Zukunft den jährlichen Beitrag an die Zürcher Oberland Medien AG der Teuerung entsprechend anpassen zu können. Für 2022 und 2023 hat der Stadtrat in eigener Kompetenz bereits beschlossen. Ein zentraler Aspekt der von der GRPK gestellten Fragen drehte sich aufgrund der Ausgangslage um die vergangene und zukünftige Entwicklung der Papierpreise. Ich erspare ihnen jetzt hier alle Details. Fakt ist, dass sich diese in kürzester Zeit fast verdoppelt haben, aktuell allerdings auch wieder leicht gesunken sind.

 

Ihre GPRK unterstützt eine grundsätzliche Erhöhung des jährlichen Beitrags basierend auf den Argumenten des Stadtrates und der ZO Medien AG. Die GRPK ist allerdings klar der Ansicht, dass eine zukünftige Preisreduktion beim Papier an sich auch wieder an die Stadt Dübendorf zurückgegeben werden müsste, wenn so argumentiert wird.

 

Womit wir zur angestrebten Teuerungsklausel kommen. Hierzu hat die UK in mehreren Runden eigene (Verbesserungs-)Vorschläge erarbeitet und sowohl dem Stadtrat wie auch der ZOM unterbreitet. Die GRPK ist einstimmig der Meinung, dass eine Teuerungsklausel basierend auf dem Index der Konsumentenpreise für die gesamte Entschädigung nicht gerechtfertigt ist und der Einführung einer Teuerungsklausel nicht stattgegeben werden soll. Die Stadt Dübendorf würde hier mit einer solchen Klausel einen bis dato erstmaligen und nicht üblichen Präzedenzfall schaffen. Auch andere, unbefristete Leistungs- und Subventionsvereinbarungen der Stadt sind heute nicht teuerungsindexiert. Als Beispiele können hier Beiträge für die SFD AG, die Obere Mühle oder die WBK aufgeführt werden. Im Falle über viele Jahre stark gestiegener Kosten aufgrund der Teuerung müssten all diese Institutionen neue Anträge zur Erhöhung ihrer Beiträge einreichen und damit auch nachweisen, dass sie all ihre eigenen Leistungsoptimierungen ausgeschöpft haben. Diese Herausforderung für die Institutionen erachtet die GRPK gerade in diesen Bereichen als wichtiger Beitrag zum sorgsamen Umgang mit Steuergeldern. Zudem verhindern wir damit auch grundsätzlich einen ökonomisch unerwünschten Automatismus bei der Teuerung.

 

Alle von der GRPK vorgeschlagenen Lösungen für eine dynamische Anpassung der Vergütung basierend auf dem Papierpreis, bei dem sinkenden Papierpreise ebenfalls zu tieferen Vergütungen geführt hätten, wurden sowohl vom Stadtrat wie auch von der ZO Medien AG als nicht praktikabel zurück gewiesen. Insofern ist das verständlich, da weder in der Schweiz noch in Europa ein unabhängiger Papierpreisindex existiert, auf den referenziert werden könnte. Damit kam ihre GRPK zum Schluss, die Teuerungsklausel grundsätzlich zu streichen, umso mehr auch der Stadtrat dies für erfolgsversprechender hielt.

Basierend darauf beantragt ihnen ihre GRPK einstimmig:

  1. der grundsätzlichen Erhöhung des jährlichen Beitrages um CHF 40'000.- zuzustimmen und
  2. die Ergänzung einer Teuerungsklausel zu streichen.

 

Die GRPK geht davon aus, dass die ZO Medien AG diesem Vorschlag wird zustimmen kann, da der Betrag per 1.1.24 definitiv und jährlich wiederkehrend erhöht wird und damit den gestiegenen Kosten (Papier & Personal) Rechnung getragen ist. Sollten die Kosten in Zukunft wiederum massiv steigen, muss und kann die ZOM wiederum einen neuen Antrag stellen