Geschätzte Anwesende
Das vorliegende Postulat ist inzwischen über drei Jahre alt. Darum möchte ich kurz zusammenfassen, worum es geht: Ziel des Postulats war eine Anpassung das Elternbeitragsreglements für die familienergänzende Kinderbetreuung, so dass sich die Erwerbstätigkeit von Eltern in Dübendorf besser lohnt, so wie das auch in anderen Gemeinden der Fall ist, und Eltern nicht deshalb auf Erwerbstätigkeit verzichten, weil sie aufgrund der hohen Kinderbetreuungskosten draufzahlen würden. Wir haben in unserem Postulat aufgezeigt, wo die Problempunkte liegen, weshalb unser jetziges System Mängel aufweist. So haben wir vor allem festgestellt, dass unter anderem die mangelnde Berücksichtigung von Geschwisterkindern sowie die fehlende Berücksichtigung des geleisteten Arbeitspensums der Eltern dazu führt, dass sich Erwerbstätigkeit für Familien mit mehreren Kindern und bei Pensen über 140% sich nicht mehr lohnt bzw. die Eltern je nach Einkommen tausende Franken jährlich draufzahlen müssten, wenn sie beide im Beruf bleiben wollen.
Der Stadtrat hat auf das Postulat hin verschiedenste Abklärungen getroffen und dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Im Dezember 2021 wurde beschlossen, einen grundsätzlichen System- und Zuständigkeitswechsel vorzunehmen und eine Beitragsverordnung zu Handen des Gemeinderats zu erarbeiten. Insbesondere soll dabei neu auf das steuerbare Einkommen abgestellt werden, womit einem unserer Kernanliegen Rechnung getragen wird: So wird nämlich über den Steuerabzug pro Kind die Haushaltsgrösse, also die Anzahl Kinder in der Familie, automatisch bei der Einkommensberechnung mitberücksichtigt. Da es auch beim Tageselternverein eine Änderung gibt – dieser wird aufgelöst und Dübendorf tritt dem Verein Tagesfamilien Zürcher Oberland bei – werden auch diese Beitragstabellen in das neue System integriert.
Der Stadtrat zeigt nun auf, wie es weitergeht: Es stehen verschiedene Abklärungen an zu den finanziellen Auswirkungen, die Zeit brauchen. Zudem muss die Auflösung des Tageselternvereins Dübendorf und der Beitritt in den Verein Tagesfamilien Zürcher Oberland erfolgen. Bis Ende November 2022 will der Stadtrat die neue Beitragsverordnung und das Beitragsreglement sowie die Beitragstabelle verabschieden, so dass dies bis Ende März 2023 in den Gemeinderat zur Verabschiedung kommen wird und dann per 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.
Auch wenn wir anfänglich nicht begeistert darüber waren, dass alles so lange dauert, so sind wir nun doch dankbar um all die Abklärungen. Diese zeigen nämlich, dass unser Postulat richtig und wichtig war. Die Notwendigkeit einer Anpassung wurde damit vom Stadtrat für alle nachvollziehbar dargelegt. Ich gehe davon aus, dass das nun nicht mehr ernsthaft bestritten werden kann und wir uns nun mit der konkreten Umsetzung befassen können.
Die Erläuterungen des Stadtrats zeigen, dass eines unserer wichtigsten Anliegen (Berücksichtigung der Geschwisterkinder) aufgenommen wird durch den Systemwechsel. Nicht explizit erwähnt hat der Stadtrat, wie die Höhe des Erwerbspensums in die neue Berechnung einfliessen wird. Damit das hier auch nochmal gesagt ist: Ich und erwarte, dass der Stadtrat sich bei der Überarbeitung auch damit auseinandersetzen wird.
Als Fazit könnte man wohl sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Wir begrüssen die inzwischen klare Strategie und geplante Umsetzung des Stadtrats und sind optimistisch, dass die Sache nun auf dem richtigen Weg ist. Nun erwarten wir, dass der Stadtrat das Thema gemäss dem angekündigten Zeitplan umsetzt, so dass die Lösung dann auch wirklich per 1. Januar 2024 in Kraft treten kann und die Familien so die schon lange nötige Entlastung endlich erhalten.
Besten Dank für die Aufmerksamkeit.