Montag, 3. Februar 2020

Christa Stünzi berichtet aus dem Kantonsrat

Die Ratssitzung begann unteranderem mit der Entgegenahme des Postulats von Franziska Barmettler «Multimodalem Pendeln» und die Motion von Simon Schlauri zur «Übertragung der Ratsdebatte». Danach unterstützte der Rat einstimmig den Antrag des Obergerichts auf eine Reduktion der Anzahl der Beisitzenden an den Arbeitsgerichten und Mietgerichten.

 

Einheitliche Spitalfinanzierung

 

Zu einer grossen Diskussion führte das dringliche Postulat zur «Einheitliche Spitalfinanzierung: Keine Blockierung durch die Kantone beim wichtigen nationalen Reformprojekt» von Daniel Häuptli. Es war das Ziel ein starkes Signal an die Gesundheitsdirektorenkonferenz zu senden zu diesem wichtigen und unbestrittenen Ansatz der einheitlichen Finanzierung. Die Diskussion zeigte, dass sich alle Parteien über das Ziel einig waren und die Gesundheitsdirektorenkonferenz mit ihrem halbherzigen Einsatz und überrissenen Forderungen auf dem Holzweg ist. Leider fand das dringliche Postulat dennoch keine Mehrheit. Die Regierungsrätin stellte jedoch eine klare und baldige Stellungnahme im Rahmen eines ähnlichen Postulates das schon 2017 eingereicht wurde in Aussicht.

 

Verordnung über die Parlamentsdienste

 

Die Totalrevision der Verordnung über die Parlamentsdienste wurde ohne Gegenstimmen genehmigt An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an die Parlamentsdienste, die im Rahmen der Vor – und Nachbereitung, sowie in der Begleitung der Sitzungen eine grosse Arbeit leisten. Wir begrüssen es, dass ihre Kompetenzen in einer aktualisierten Verordnung sauber aufgeführt werden.

 

Parlamentarische Initiativen

 

Der Rest des Ratsmorgens beschäftigten uns Parlamentarische Initiativen. Mit seinem flammenden Votum verteidigte Simon Schlauri unser modernes und zukunftsgerichtetes Strafrecht. Denn es soll den Täter für Vergangenes bestrafen aber nicht nach Rache sinnen. Das Wiedereinführen des Prinzips «Auge um Auge – Zahn um Zahn» entspricht nicht dem Verständnis eines modernen Staates, sondern entstammt dem Alten Testament. Bei der Parlamentarischen Initiative, die eine Abschaffung der Unschuldsvermutung für einzelne Täter bedeutet hätte, stellte Simon Schlauri klar, dass dieses Grundrecht, garantiert durch unsere Verfassung, die Grundlage eines liberalen Rechtsstaats darstellt und auf keinen Fall eingeschränkt werden darf.

Pointiert votierte Cristina Wyss-Cortellini, dass bei nicht beanstandeten Fahrzeugen die Gebühr der Fahrzeugprüfung weiterhin beibehalten wird. Einerseits gehören die Zürcher Gebühren im schweizweiten Vergleich zu den günstigsten und andererseits würde der Strassenfond unnötig gekürzt werden. Aus dem Fond werden nicht nur Strassenräume finanziert, sondern auch Strukturen für Fussgänger, Velo und ÖV.

Zum Schluss konnte Garbiel Mäder mit seinem ersten Votum im Rat die Grünliberale Partei klar Positionieren, als eine Partei die unnötigen Regelungen ablehnt und sich für schlanke Gesetzte einsetzt auch im Bildungsbereich.