Die aktuelle Politik ist geprägt von Unsicherheiten und Kriegen, die amerikanischen Zölle erhöhen auch bei uns den wirtschaftlichen Druck. Umso wichtiger ist es, unseren Blick in die Zukunft zu schärfen: Wenn wir jetzt nachhaltige Technologien entwickeln und als Kanton und Gemeinden dort investieren, dann schafft das die Grundlage für den Wohlstand von morgen. Deshalb braucht es am 28. September ein Ja zur kantonalen Klimavorlage, einer Anpassung im Energiegesetz. Doch um was geht es?
Die Bevölkerung des Kantons Zürich hat in den letzten vier Jahren fünfmal Ja gesagt zu verschiedenen nationalen und kantonalen Klimaschutz- und Energievorlagen. Dazu gehört die Anpassung im kantonalen Energiegesetz zum Heizungsersatz von 2021, das gemäss den Auswertungen der ersten zwei Jahre dazu geführt hat, dass quasi keine fossilen Heizungen mehr installiert werden. 2022 haben wir in der Kantonsverfassung zudem einen Klimaschutzartikel eingeführt. Dieser braucht eine Konkretisierung auf Gesetzesstufe, um konkret wirksam zu werden. Das Energiegesetz übernimmt die nationalen Ziele, d.h. «Netto Null» oder Treibhausgasneutralität bis 2050, wenn möglich aber schon bis 2040. Konkret wird eine Vorbildwirkung von Kanton und Gemeinden eingefordert: Durch innovative und nachhaltige Beschaffungen sollen Entwicklungen und Investitionen für klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen ausgelöst werden. Die wirtschaftliche Tragbarkeit wird dabei berücksichtigt. Damit wir auch Aussagen machen können, ob unsere Energie- und Klimapolitik wirksam ist, wird zudem eine Monitoring inkl. Berichterstattung verankert.
Die Vorlage entspricht übrigens genau der Klimastrategie des Regierungsrats – der bei der abschliessenden Abstimmung im Kantonsrat die Genehmigung des Gesetzesentwurf beantragte.
Führen Sie die erfolgreiche Zürcher Energie- und Klimapolitik der letzten Jahre weiter und sagen Sie am 28. September Ja zur Energiegesetz-Vorlage!
Stefanie Huber, glp-Kantonsrätin