Dienstag, 28. Februar 2006

Anfrage zu Mobilfunkantennen

Teilt der Stadtrat die Meinung, dass bei Bauausschreibungen für Antennen deren Leistung, resp. der Ausbau auf ein höheres Leistungsvolumen sowie der Radius innerhalb welchem einspracheberechtigte Personen wohnen, in der amtlichen Publikation erwähnt werden sollen?

Betreffend Informationen in Ausschreibung von Bauprojekten und Gebühren für die Anforderung von Baurechtsentscheiden erlaube ich mir, Ihnen folgende Fragen zu unterbreiten

1. Teilt der Stadtrat die Meinung, dass bei Bauausschreibungen für Antennen deren Leistung, resp. der Ausbau auf ein höheres Leistungsvolumen sowie der Radius innerhalb welchem einspracheberechtigte Personen wohnen, in der amtlichen Publikation erwähnt werden sollen?

Am 13.1. 06 waren im Glattaler 2 Baugesuche publiziert. Der Inhalt der Gesuche liess den Leser nicht erkennen, welche Folgen, respektive Emissionen aus diesen Vorhaben entstehen. Erst nach genauem Studium der Bauunterlagen im Stadthaus konnte erkannt werden, dass es sich bei den Projekten um Bauvorhaben handelt, deren Auswirkungen derart gross sind, dass im Fall von Gockhausen Anwohner im Umkreis von 200m, und im Fall des Bauvorhabens an der Usterstrasse sogar alle Anwohner im Umkreis von 900m einspracheberechtigt sind. Ich, und mit mir viele Mitbürger empfanden dieses Vorgehen als Vertuschungs-, resp. Irreführungsversuch.

2.Teilt der Stadtrat die Meinung, dass das Begehen des Rechtsweges kostenfrei sein soll und dass darum die Bauherrschaft als eigentliche Verursacherin für die Kosten der Zusammenstellung und Zustellung der angeforderten Baurechtsentscheide an Einspracheberechtigte aufkommen soll?

Seit dem 1. 1. 06 ist die Anforderung eines Baurechtsentscheides in der Stadt Dübendorf kostenpflichtig. Der Grund ist die Anwendung des so genannten Verursacherprinzips.

Als Begründung wird aufgeführt, dass viele Leute aus Neugier diese Unterlagen anfordern und dadurch für die Verwaltung Kosten entstehen, die diese weiterverrechnet.

Meines Erachtens ist es aber nicht Neugier, welche zur Anforderung eines Baurechtsentscheides führt. Die Anforderung des Baurechtsentscheides ist Grundlage und zugleich einzige Möglichkeit für Anwohner, ihre Interessen auf rechtlichem Weg anzumelden um allenfalls den Rechtsweg begehen zu können.

Ich bitte den Stadtrat diese beiden Begründungen in seinen Entscheidungen zu berücksichtigen, um das Wohlwollen und Vertrauen des Bürgers gegenüber dem Staat und der Verwaltung fördern.

Erika Attinger, Gemeinderätin Gruppe Energie und Umwelt (GEU)