Freitag, 13. Januar 2017

Konzept der Standortgemeinden als letzte Chance, einen masslosen Flugbetrieb in Dübendorf zu verhindern.

Die Grünliberalen / Gruppe Energie und Umwelt (glp/GEU Dübendorf) begrüssen, dass der Kanton das von den drei Standortgemeinden im Sinne eines Kompromisses ausgearbeitete Konzept für den künftigen Betrieb in Dübendorf weiterleitet und in den SIL-Prozess einbringt. Die Bevölkerung im Glattal wird höchstens einen minimalen, äusserst massvollen zivilen Flugverkehr, wie er im Konzept der Standortgemeinden vorgesehen ist, akzeptieren. Hingegen würde die 50‘000 bis 80‘000 Flugbewegungen gemäss Konzept der Flugplatz Dübendorf AG sämtliche raumplanerischen Entwicklungsmöglichkeiten im Glattal massiv beeinträchtigen und zudem den Innovationspark torpedieren. Die Lebensqualität in der Region würde massiv beeinträchtig, damit würden letztlich auch Steuererträge gefährdet und dies wäre für die Region ökonomisch und ökologisch untragbar.

Gerne erinnern die Grünliberalen zudem daran, dass in der Stadt Dübendorf weiterhin eine Volksinitiative hängig ist, welche den kompletten Verzicht auf Zivilfliegerei in Dübendorf fordert – sollte der Kompromiss zustande kommen, ist die glp aber offen für einen entsprechenden Gegenvorschlag die Initiative zurückzuziehen.

Die Grünliberalen / Gruppe Energie und Umwelt (glp/GEU Dübendorf) begrüssen, dass der Kanton das von den drei Standortgemeinden ausgearbeitete Konzept für den künftigen Betrieb in Dübendorf weiterleitet und in den SIL-Prozess einbringt. Der Kompromissvorschlag ermöglicht es, eine für die regionale Bevölkerung tragbare Lösung auszuarbeiten und zu gewährleisten, dass die einmal definierten Rahmenbedingungen eingehalten und die Versprechungen auch längerfristig eingelöst werden.

Bei den vom Regierungsrat definierten Eckwerten sind für uns einzig die Lärmoptimierungen nicht befriedigend formuliert: Es sollten Lärmminimierungen sein und auch Bewegungsplafonds sind längerfristig zu definieren und entsprechend einzu-halten.

Die erwähnte „Kompromissbereitschaft“ der Standortgemeinden ist in unseren Augen weniger als Zugeständnis oder „ein Überdenken ihrer Haltung“ zu sehen, denn als schlichte Notlösung: In einem solch dicht besiedelten Gebiet, welches wohl-gemerkt aufgrund der Vorschläge des Regierungsrates (!) im Richtplan weiter verdichtet werden soll, heute noch einen privaten Flugplatz neu einzurichten, ist ein Widerspruch sondergleichen. Ein von den Gemeinden betriebener, auf die bis-herigen und historische sowie innovative Nutzungen ausgerichteter Werkflugplatz ist in der aktuellen Situation der einzige gangbare Weg, um eine massive Mehrbelastung der Region mit Fluglärm, Zubringerverkehr und Zubetonierung mitten im bisherigen Grasland zu vermeiden. In dem Sinne ist es auch die einzige Möglichkeit, die Siedlungsentwicklung durch den Flugplatz nicht zu beeinträchtigen. Denn mit einer privaten Betreiberin sind Ausweitungen von Betriebszeiten, Bewegun-gen usw. absehbar resp. von der Flugplatz Dübendorf AG bereits angekündigt. Erschwerend kommt hinzu, dass Ge-schäfts- und Privatfliegerei an sich ein defizitäres Geschäft darstellen und wirtschaftlich nur einigermassen über die Run-den kommen, wenn in Dübendorf 50‘000 bis 80‘000 Flugbewegungen abgewickelt werden können.

In Anbetracht der den Gemeinden zur Verfügung gestellten Zeit für die Ausarbeitung des Konzeptes wäre es vermessen, ein in der gleichen Tiefe wie die Pläne der Flugplatz Dübendorf AG ausgearbeitetes Konzept zu erwarten. Ein Konzept welches notabene selber noch sehr viele offene Fragen beinhaltet und kein gesichertes wirtschaftliches Fundament hat. Darum zeigt sich die glp/GEU nicht glücklich, dass der Kanton Bedenken zum Konzept der Gemeinden in den Raum stellt. Hat er selbst alles getan, um den Gemeinden so kurzfristig zu einem über jegliche Zweifel erhabenen Konzept zu verhelfen?

Dass der Regierungsrat nach einer doch starken Unterstützung der Region gegen einen zivilen Flugplatz in den letzten Jahren nun eine „Neubeurteilung“ vorgenommen hat und sich mit den Bundesvorgaben im Gegensatz zu den Gemeinden relativ schnell zu arrangieren scheint, irritiert. Eine konstruktive Haltung im SIL-Prozess ist sicher zielführend, sie darf je-doch nicht als laisser-faire-Haltung gegenüber dem Bund interpretierbar sein oder die Interessen des Gesamtkantons hin-ter Partikularinteressen zurückstehen lassen.