Samstag, 22. November 2008

Notrecht ohne Not?

Mit jedem Südanflug wird die geltende Rechtsordnung gebrochen. Diese verbietet die übermässige Lärmbelastung der Bevölkerung und das Überfliegen dicht bewohnter Gebiete. Bereits fünf Jahre werden Südanflüge auf den Flughafen Kloten geflogen, weil Deutschland zu den Morgen- und Abendrandstunden keine Überflüge zulässt. Der Gesetzgeber behilft sich dabei mit dem Notrecht, welches gemäss Verfassung in Notsituationen wie Katastrophen oder Anschlägen zum Tragen kommt und höchstens 30 Tage in Kraft bleiben darf.

Nun sollen diese Südanflüge auch ohne Notrecht, das heisst, wenn gar keine deutsche Sperrklausel den Nordanflug verhindert aus Sicherheitsgründen auch tagsüber eingeführt werden.

Dieser schleichenden Ausdehnung der Südanflüge muss augenblicklich ein Riegel geschoben werden. Es ist ein Hohn, wenn das Bundesamt für Zivilluftfahrt, das BAZL, es zulässt, dass die Anflüge ausserhalb der
deutschen Sperrzeiten über das am dichtesten besiedelte Gebiet der Schweiz geführt werden. Die verantwortlichen Politiker setzen Profit und Interesse einer privaten Firma vor Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung.