Die im neuen Gesetz enthaltenen Massnahmen sind eine Fortsetzung des 2013 mit grosser Mehrheit beschlossenen Massnahmenpakets zum Asylwesen. Dort wurde eine Testphase der Bundeszentren zur Beschleunigung der Verfahren beschlossen – wohlgemerkt mit Unterstützung der heutigen Gegner des Gesetzes. Die Testphase hat unter anderem gezeigt, dass mit den neuen Verfahren die Kosten um ca. 100 Millionen pro Jahr gesenkt werden können. Dies liegt zum einen daran, dass die anerkannten Flüchtlinge schneller integriert werden können und weniger lange auf Sozial- oder Nothilfe angewiesen sind. Auch der von den Gegnern heftig gekämpfte kostenlose Rechtsbeistand für alle Flüchtlinge führt zu einer Reduktion der Kosten! Diese Massnahme führt nicht nur zu faireren Verfahren, sondern auch zu ihrer Beschleunigung und weniger Rekursen. Wer korrekt beraten und informiert wird, akzeptiert Entscheidungen der Behörden schneller und ergreift kaum noch aussichtslose Rekurse. Nach der Testphase sollen diese Ansätze mit der Revision dauerhaft eingeführt werden.
Im Gegensatz zu den Behauptungen der Gegner der Gesetzesrevision macht ein schnelleres Verfahren die Schweiz nicht attraktiver für Flüchtlinge, wie verschiedene Beispiele von beschleunigten Verfahren in sog. sicheren Staaten auf dem Balkan zeigen. Eine Ablehnung der Revision würde ausserdem alte Regeln von vor 2013 wieder zurückbringen, die z.B. beim Botschaftsasyl wieder mehr Gesuche mit sich bringen würden. Mit dem Referendum widersprechen die Gegner also ihren eigenen Zielen.
Gegner und Befürworter der Revision sind sich einig, dass die humanitäre Tradition der Schweiz aufrecht erhalten werden soll und in ihrer Gesundheit bedrohte Flüchtlinge Schutz erhalten sollen. Für eine effektive Umsetzung dieser Tradition müssen die Berechtigten unter den Gesuchstellern rasch identifiziert werden. Ein faires Asylverfahren, das schnell Klarheit für die Antragsteller schafft und sogar zu sinkenden Kosten führt, ist im Interesse aller Beteiligten. Stimmen Sie deshalb am 5. Juni Ja zu Revision des Asylgesetzes!
Philipp Reibisch, glp/GEU Dübendorf