Eine Verfahrensbeschleunigung ist notwendig. Zum einen, um die Betroffenen nicht unnötig zu belasten mit bis zu zweijährigen Wartezeiten, zweitens um das System zu entlasten und eine Konzentration der Ressourcen auf echte Flüchtlinge zu ermöglichen und drittens, um die Glaubwürdigkeit des Asylwesens bei der Bevölkerung zu bewahren.
Mit dem revidierten Asylgesetz wird die Schaffung von Bundeszentren vereinfacht, welche Asylsuchende direkt aufnehmen und deren Asylberechtigung abklären können. Dadurch entfällt für einen Teil der Asylsuchenden die Verteilung auf die Kantone. Die Kantone werden dadurch entlastet. Auch für Asylsuchende ist eine kurze Unterbringung und ein schneller Entscheid wichtig. Der heutige Ablauf, bei welchem Asylsuchende den Gemeinden zugewiesen werden, dort leben und ihre Kinder in die Schule schicken, jedoch nicht arbeiten oder sich integrieren können, hat sich nicht bewährt und bedeutet für die Beteiligten eine grosse Belastung und Zeit der Unsicherheit.
Zudem sollen verhaltensauffällige und renitente Asylbewerber gesondert untergebracht werden können. Dies nicht in Gefängnissen, jedoch unter verstärkter Aufsicht und beispielsweise mit Ausgangsbeschränkungen am Wochenende. So kann verhindert werden, dass einige wenige Asylbewerber, welche sich nicht korrekt verhalten, das Image von Flüchtlingen bei der Bevölkerung schädigen. Für die Integration und das friedliche Zusammenleben der zahlreichen Ethnien und Kulturen in der Schweiz ist dies sehr wichtig. Die Grünliberalen sagen aus diesen Gründen klar ja zu den dringlichen Änderungen des Asylgesetzes.