Frau Präsidentin, geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen, geschätzte Mitglieder des Stadtrates, geschätztes Publikum
Einmal mehr behandeln und sprechen wir heute über die Zukunft des ehemaligen Militärflugplatzes Dübendorf. Konkret geht es heute um die planungsrechtlichen Grundlagen für eine mögliche Umnutzung zum Innovationspark und Werkflugplatz.
Unsere Haltung zu den Zielsetzungen bettreffend Innovationspark und Werkflugplatz habe ich ja in der Fraktionserklärung vom Juni an dieser Stelle noch einmal ausführlich erläutert. Daran hat sich nichts geändert. In der Zwischenzeit hob allerdings das Verwaltungsgericht in einem im Nachgang dazu öffentlich breit diskutierten Entscheid die Planung für das Grossprojekt Innovationspark auf. Das Instrument des kantonalen Gestaltungsplanes sei dazu nicht geeignet.
Die Einsprache, welche nun zu diesem Urteil führte, kam bekannterweise vom gleichen Urheber, wie die Einzelinitiative, über deren vorläufige Unterstützung wir heute zu entscheiden haben.
Aus unserer Sicht ist die vorliegende EI mit dem Verwaltungsgerichts-Entscheid mittlerweile überholt. Warum?
Mit diesem Urteil, sofern der Kanton es nicht noch weiterzieht, hat der Initiantmit seiner frühen Kritik, dass für die geplanten Umnutzungen die planungsrechtlichen Grundlagen fehlen, resp. nicht hinreichend genügend oder korrekt sind, Recht erhalten. Leider haben diverse involvierte Stellen in der Vergangenheit nicht genau genug hingehört und versucht diese Kritik aufzunehmen. Wir fordern Stadt, Kanton und Bund auf, in Zukunft auch auf kritische Stimmen besser einzugehen und sie Ernst zu nehmen.
Selbstverständlich hat dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für die weiteren Schritte auf dem Weg zur Realisierung des Innovationsparkes wie auch des Werkflugplatzes Dübendorf.
In der nun vorliegenden Einzelinitiative fordert der Initiant, dass in der angelaufenen Ortsplanungsrevision Dübendorf die bestehende kommunale Nutzungsordnung(Richt- und Nutzungsplanung) auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf beibehalten wird.
Wir haben im Vorfeld mit dem Initiant ein sehr spannendes Gespräch geführt. So wie wir es verstanden haben und es auch in der Begründung der EI nachzulesen ist, verfolgt er die Absicht, für mögliche zukünftige Umnutzungen des ehemaligen Militärflugplatzes Dübendorf saubere, korrekte planungsrechtliche Grundlagen zu schaffen und sicherzustellen, dass auch alle demokratischen Abläufe richtig eingehalten werden.
Wir teilen diese Zielsetzung. Wir sind der Meinung, dass mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes, genau diese Zielsetzung erreicht werden kann. Jetzt müssen nämlich alle Akteure, wie beispielsweise Gemeinden, Bund und Kanton, zügig und rasch an einen Tisch sitzen.
Dem Initiant ist somit mit seiner Einsprache zu verdanken, dass nun, so erwarten wir es, rasch und zügig die korrekten planungsrechtlichen Grundlagen für den Innovationspark und den Werkflugplatz Dübendorf geschaffen werden können. Wir fordern Bund, Kanton und Gemeinden auf, an einem Strick zu ziehen, rasch zu handeln und beide Geschäfte miteinander zu klären: Innovationspark und Werkflugplatz.
Da Dübendorf hier eine zentrale Rolle zukommt und wir, planungsrechtlich, quasi sowieso wieder auf Feld 1 beginnen, braucht es unserer Meinung nach diese Einzelinitiative nicht mehr. Es gibt keine präjudizierenden Wirkungen mehr – vorbei an einer kommunalen Nutzungsplanung. Wir wollen auch die ganzen Abläufe mit einer Überweisung dieser Einzelinitiative nicht zusätzlich verkomplizieren und einfach nur Verwaltungsaufwand produzieren. Wir werden sie also nicht unterstützen und bitten den Gemeinderat es ebenfalls nicht zu tun.