Sonntag, 19. Mai 2024

Abstimmungsparolen Vorlagen vom 9. Juni 2024

Auf lokaler Ebene stimmen wir über die Volksinitiativen "Mitenand uf Dübis Strasse" und "Naherholungsgebiet Kriesbach" ab. Wir empfehlen, beide Initiativen abzulehnen. Auf nationaler Ebene werden dem Volk vier Vorlagen zur Abstimmung vorgelegt. Die Grünliberalen Dübendorf haben einstimmig die Ja-Parole zum Stromgesetz und je die Nein-Parole zur Prämien-Entlastungs-Initiative, zur Kostenbremse-Initiative und zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» gefasst.

Die Volksinitiative "Mitenand uf Dübis Strasse" ist nicht umsetzbar und bringt Verwirrung: Tempo-40-Zonen sind im Gesetz nicht vorgesehen, eine flächige Einführung von Tempo 40 wird daher rechtlich nicht möglich sein und entsprechend durch den Kanton nicht bewilligt werden können. Es sollen besser die bestehenden Tempo-30-Zonen optimiert werden. Insbesondere braucht es im Zentrum Fussgängerstreifen und der Rechtsvortritt soll abgeschafft werden. Dafür brauchen wir aber kein Tempo 40. 

 

Für die Anliegen der Initiative "Naherholungsgebiet Kriesbach" haben wir zwar Verständnis. Die Initiative geht aber zu weit und verhindert damit die ebenso wichtige Schaffung von genügend und zahlbarem Wohnraum. Mit dem vom Stadtrat bereits vor mehreren Jahren eingeleiteten Entwicklungsprozess für die betroffenen Grundstücke kann dagegen dringend benötigter zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Gleichzeitig werden wesentliche Anliegen der Initiative auch im Projekt des Stadtrates berücksichtigt. 

 

Das Stromgesetz ist eine enorme Chance für die Schweizer Energiepolitik. Die Vorlage stärkt Versorgungssicherheit und Klimaschutz in einem. 

 

Die Volksinitiative "Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen" (sog. Kostenbremse-Initiative) bietet keine Lösungsansätze, sieht einen zu starren Mechanismus vor und fokussiert einseitig auf die Kosten. 

 

Die Prämien-Entlastungs-Initiative ist zu teuer, die Finanzierung ist ungewiss, sie ist nicht sehr wirksam, um den Ärmsten zu helfen, und setzt falsche Anreize. 

 

Die Volksinitiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" ist überflüssig und schädlich. Die Unversehrheit des einzelnen ist bereits in Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung verankert. In Ausnahmefällen ist es allerdings zum Wohl der allgemeinheit und besonders zum Schutz der Schwächeren möglich, in die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen einzugreifen. Dies soll unserer Ansicht nach auch weiterhin gelten. Die Initiative betrifft nicht nur die Impfung, sondern hat weitreichende Konsequenzen: Sie nimmt dem Staat jegliche Instrumente, um seine Autorität durchzusetzen.